
Der Hamburger Konzertveranstalter Atug Ünül will im Großen Saal der Elbphilharmonie Veranstaltungen durchführen. Bisher wurde ihm das von Seiten der Elbphilharmonie verwehrt. Zu Recht, wie das LG entschied.
Artikel lesenDer Hamburger Konzertveranstalter Atug Ünül will im Großen Saal der Elbphilharmonie Veranstaltungen durchführen. Bisher wurde ihm das von Seiten der Elbphilharmonie verwehrt. Zu Recht, wie das LG entschied.
Artikel lesenCoca-Cola darf Lieferungen stoppen, wenn die Preise aus Sicht des Getränkeherstellers nicht passen. Das Landgericht Hamburg nahm ein vom Lebensmittelhändler Edeka gefordertes Lieferstopp-Verbot zurück.
Artikel lesenTichys Einblick veröffentlichte ein Interview mit Politikerin Katrin Göring-Eckardt – das allerdings nie stattgefunden hat. Ihre Klage dagegen scheiterte nun vor dem LG. Dieses Ergebnis überzeugt zwar – die Begründung ist aber fragwürdig.
Artikel lesen"Scheiße" werde umgangssprachlich häufig eher "salopp" verwendet und sei keine Schmähkritik. Das hat das LG Hamburg zu einem Tweet des Comedians Thomas Spitzer über den Künstler Luke Mockridge entschieden.
Artikel lesenDas LG bestätigt seine Ansichten, die es schon im März erkennen ließ: Physiker Wiesendanger muss einige Aussagen über den Virologen Christian Drosten unterlassen, andere dagegen nicht.
Artikel lesenEin Verlag hat im Text einer Autorin an ein paar Stellen gegendert – gegen ihren Willen. Die Frau sah darin eine Urheberrechtsverletzung und zog vor das LG. Der Verlag muss den Text nun in die Ursprungsfassung zurücksetzen.
Artikel lesenDer lange Streit um die Rolling-Stones Karten für ein Konzert im Jahr 2017 hat nun ein Ende gefunden. Das LG sprach Angeklagte frei und verhängte für andere Geldstrafen.
Artikel lesenChristian Drosten erreichte Mitte März einen Teilerfolg: Das LG Hamburg verbot dem Physiker Roland Wiesendanger gewisse Aussagen. Doch der Virologe will weitere Aussagen verbieten lassen, die das LG als zulässige Meinungsäußerung einstuft.
Artikel lesenDer Prozess mit dem Warburg-Bankier Christian Olearius endet mit einer Niederlage für die Süddeutsche Zeitung. Das HansOLG hat die Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil zurückgewiesen.
Artikel lesenDer Physiker Wiesendanger warf Drosten in einem Interview vor, die Bevölkerung über den Ursprung des Coronavirus getäuscht zu haben. Diese und weitere Aussagen muss er künftig unterlassen. In anderen Punkten war Drosten hingegen unterlegen.
Artikel lesenDer Rapper Gzuz wurde in einem Berufungsprozess vor dem LG Hamburg zu einer gut achtmonatigen Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe verurteilt - unter anderem wegen Körperverletzung.
Artikel lesenEin Unterlassungsantrag der SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig blieb ohne Erfolg. Sie hatten versucht, dem Hamburger CDU-Vorsitzenden Christoph Ploß eine Aussage über ihre vermeintliche Haltung zu Nord Stream 2 zu verbieten.
Artikel lesenNachdem die Süddeutsche Zeitung Auszüge aus seinen Tagebüchern veröffentlicht hatte, verklagte Warburg-Miteigner Olearius sie. Das Gericht hat nach mündlicher Verhandlung einen Termin für die Entscheidung festgelegt.
Artikel lesenVor mehr als vier Jahren spielten die Rolling Stones in Hamburg im Stadtpark. Das Konzert wirkt nicht nur bei den Fans nach. Auch zahlreiche Behördenmitarbeiter müssen sich deshalb strafrechtlich verantworten. Der nächste Prozess steht an.
Artikel lesenDNS-Resolver sind im Internet unerlässlich, allerdings speichern Anbieter wie Google oder Telekom dabei meist persönliche Daten zum Surfverhalten. Der Fall eines datenschutzfreundlichen Anbieters wirft nun eine Grundsatzfrage auf.
Artikel lesenEs gibt 36 Zivilkammern am Landgericht. Es bestehen Spezialzuständigkeiten z.B. für Bausachen, Mietesachen, Presse-, Urheber- und Verlagsrecht, Fiskus- und Amtshaftungssachen, Patent-, Gebrauchsmuster-, Warenzeichen und Wettbewerbssachen, Versicherungs- und Verkehrszivilsachen sowie Arzthaftungsrecht. Das Landgericht hat ferner eine Kammer für Baulandsachen. Darüber hinaus bestehen beim Landgericht Hamburg 16 Kammern für Handelssachen. Sie sind zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten, zu denen auch die Personen- und Kapitalgesellschaften gehören. In Strafsachen ist das Landgericht in erster Instanz insbesondere zuständig
zur Verhandlung von Tötungsdelikten und Verbrechen mit Todesfolge,
im Übrigen zur Verhandlung von Straftaten, bei denen im Fall der Verurteilung eine Strafe von mehr als 4 Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist und
bei erwarteter Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung.
Für Strafsachen gegen Jugendliche (Beschuldigte im Alter von 14 bis 18 Jahren) und Heranwachsende (Beschuldigte im Alter von 18 bis 21 Jahren) gelten besondere Regelungen.
Als Berufungsinstanz ist das Landgericht in Strafsachen zuständig für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts. Als Beschwerdeinstanz entscheidet es über Beschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts.
In erster Instanz entscheiden 31 Große Strafkammern. Davon sind vier Strafkammern als Schwurgerichte für Tötungsdelikte und Verbrechen mit Todesfolge zuständig. Eine Staatsschutzkammer befasst sich unter anderem mit Straftaten wie Friedens-, Hoch- und Landesverrat. Drei Jugendkammern beurteilen Straftaten, an denen Jugendliche oder Heranwachsende beteiligt waren, drei Jugendschutzkammern beurteilen Straftaten, durch die ein Kind oder Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wurden. Außerdem bestehen Spezialzuständigkeiten in Form von Wirtschafts- und Verkehrsstrafkammern. Ferner gibt es vier Strafvollstreckungskammern sowie eine Kammer für Steuerberater und Steuerbevollmächtigtensachen.
Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.