Das Urteil der Jugendstrafkammer im Fall der Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark sorgte im Netz für Diskussion – und jede Menge Hasskommentare gegen die Vorsitzende Richterin. Die erhält nun Rückendeckung.
Nach dem Urteil der Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg vom Dienstag (Urt. v. 28.11.2023, Az. 617 KLs 27/12 jug.) im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark schlug der Fall auch am Mittwoch noch Wellen. Vor allem in den sozialen Medien sorgte das Urteil für hitzige Diskussionen – und viele abfällige Worte.
Hintergrund war die Vergewaltigung einer 15-Jährigen von neun Männern im Hamburger Stadtpark im September 2020 gewesen. Das LG Hamburg verurteilte am vergangenen Dienstag nach 68-tägiger Hauptverhandlung neun Angeklagte wegen Vergewaltigung zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten. Vier der verhängten Jugendstrafen wurden mit umfassenden Auflagen und Weisungen zur erzieherischen Unterstützung zur Bewährung ausgesetzt. Bei vier Angeklagten wird über die Vollstreckung der verhängten Jugendstrafen erst nach Ablauf von sechs Monaten entschieden. Ein weiterer Angeklagter wurde -wie auch der vormals elfte Angeklagte am 5.April 2023- freigesprochen.
In den Augen vieler Social-Media-Nutzer ein zu mildes Urteil. Beispielsweise auf der Plattform X ergossen sich Hasskommentare über die Vorsitzende Richterin der Jugendstrafkammer Anne Meier-Döring. So schreibt ein X-Nutzer: "Die Schande von Hamburg hat ein Gesicht. Eine Richterin lässt die Täter der Gruppenvergewaltigung einer 15jährigen laufen. Anne Meier Göring hat ein Herz für migrantische Gewalttäter, aber nicht für ihre Opfer." Ein anderer Nutzer schreibt: "Das ist Anne Meier-Göring, die Richterin, die nach der Vergewaltigung einer 15-Jährigen 9 Männer im Alter von 19 bis 23 Jahren zu Haftstrafen verurteilt hat. (...)Schämen Sie sich!!!!".
Anlässlich der im Netz kursierenden Kommentare bekundete der Richterverein Hamburg nun seine Solidarität mit der Kollegin. Er zeigte sich in einer Mitteilung bestürzt über "die unerträgliche Hetze" und "die persönlichen Angriffe". Die Kollegin sei in diesem Fall nur den ihr aufgetragenen Aufgaben aus dem Grundgesetz nachgekommen. Die Verbreitung von Hetzkampagnen in den sozialen Medien stelle einen gezielten Angriff auf den Rechtsstaat dar. Gänzlich unerträglich seien "die - zudem von einem migrationsfeindlichen Hintergrund geprägten - Aufrufe zur Gewalt gegen die Richterin", heißt es in der Stellungnahme.
Die zuständige Kammer des LG habe, so der Richterverein weiter, in einem aufwändigen Verfahren eine Vielzahl von Beweisen erhoben und sei im Ergebnis zu einem differenzierten Urteil gelangt. Die Hasskommentare jedoch würden – ohne die Hintergründe des Falles zu beleuchten – die Richterin mit einer einseitigen Polemik persönlich angreifen. Verurteilungen zu Jugendstrafen mit Bewährung würden als "Freisprüche" bezeichnet werden, obwohl sie *eines der schärfsten Instrumente des Jugendstrafrechts darstellten.
**Zitat korrigiert am 30.11.2023"
so/LTO-Redaktion
Nach aufsehenerregendem Stadtpark-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53293 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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