Die Lieder auf der CD "Die Hit Giganten" sind keine Original-Schlager, sie dürfe daher nicht verkauft werden, hat das Landgericht München I geurteilt.
Das Landgericht München I hat den Verkauf einer Schlager-CD mit dem Titel "Die Hit Giganten. Die besten Schlager aller Zeiten" wegen fehlender Informationen verboten (Urt. v. 01.07.2021, Az. 33 O 6490/20). Denn darauf waren auch Lieder, bei denen es sich nicht um die Originalaufnahmen, sondern um später noch einmal eingespielte Neuaufnahmen der Schlager handelte - sogenannte Re-Recordings. Dass nicht die Originalaufnahmen der Künstler auf der CD seien, müsse auf der Vorderseite des Covers klar und unmissverständlich zu erkennen sein, entschied das Gericht.
Konkret ging es um die Schlager-Klassiker "Ein bißchen Frieden" von Nicole, "Er gehört zu mir" von Marianne Rosenberg und "Anita" von Costa Cordalis. Die klagende SonyMusic hat die exklusiven Verwertungsrechte an den Originalaufnahmen und war nicht damit einverstanden, dass Re-Recordings so billig verkauft werden. Das Gericht sah das nun auch so.
"Nach Ansicht der Kammer erwarten potenzielle Käufer einer Schlager-Compilation, dass auf dieser diejenigen Aufnahmen enthalten sind, die sie aus dem Radio kennen", teilte das Gericht mit. "Dies sind aber nach Auffassung der Kammer in der Regel Aufnahmen aus der Zeit, in der der betreffende Song erstmals Bekanntheit bei einem breiten Publikum erlangte."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/cp/LTO-Redaktion
LG München I: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45367 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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