Amazon klagt als weltgrößter Online-Händler dagegen, von der EU als "Very Large Online Platform" eingestuft zu werden. Nach dem dem Digital Service Act müsste Amazon dann nämlich illegale Inhalte schneller von seinen Seiten entfernen.
Das Bundeskartellamt stufte Amazon als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" ein und unterstellte es damit einer strengeren Wettbewerbsaufsicht. Dagegen klagt Amazon nun vor dem BGH.
Wie zuvor bereits bei Amazon, Alphabet und Meta sieht das Bundeskartellamt bei Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb. Auf den Konzern kommt damit eine strengere Kontrolle zu.
Amazon darf in einem Logistikzentrum die Arbeitsgeschwindigkeit der Mitarbeiter fortlaufend überwachen. Ingemar Kartheuser und Elias Pabst zur Bedeutung der Entscheidung des VG Hannover und deren Auswirkungen.
Tausende platzieren auf ihren Internetseiten Links zu Produkten bei Amazon - und verdienen mit, wenn jemand etwas kauft. Für schwarze Schafe unter seinen Werbe-Partnern trägt der Online-Händler keine Verantwortung, so der BGH.
Ob auf dem Amazon-Marktplatz Dritte oder Amazon selbst Waren anbieten, sieht man nicht immer sofort. Amazon haftet bei fehlender Unterscheidbarkeit auch für die von Dritten begangenen Markenrechtsverletzungen, entschied der EuGH.
Im Juli dieses Jahres hatte das BKartA die überragende marktübergreifende Bedeutung Amazons für den Wettbewerb festgestellt. Nun wird die Behörde zwei laufende Missbrauchsverfahren erweitern.