Bonbonhersteller mit Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH: Hat der "Alpen­bauer" etwas mit dem Gebirge zu tun?

23.04.2018

"Alpenbauer" sei keine geografische Angabe, sondern eine reine Fantasiebezeichnung - mit diesem Argument hat ein Süßwarenunternehmen Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingereicht. Das OLG ging indes von einer irreführenden Handlung aus.

Der Streit zweier Süßwarenunternehmen um Bonbonverpackungen der Marke "Alpenbauer" geht weiter: Nach einer Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) will das beklagte Unternehmen Bavarian Sweets den Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) bringen. "Wir haben eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingereicht", sagte Rechtsanwalt Alex Weissschuh der Deutschen Presse-Agentur in München. Er wolle erreichen, dass die Entscheidung des OLG aufgehoben wird. 

Das Münchener Gericht hatte dem Unternehmen verboten, Verpackungen mit Rautenmuster in Verbindung mit dem Alpenbauer-Schriftzug und der dazugehörigen Bergkette zu verwenden. Das klagende Unternehmen, die bayerische Süßwarenherstellerin Wiedenbauer, wirft der Bavarian Sweets vor, unrechtmäßig mit dem Freistaat zu werben. Die hat zwar auch in Bayern einen Standort, lässt aber im Raum Wien produzieren.

"Lebens- und Nahrungsmittel werden vom Verbraucher hochgradig mit den Orten ihrer Herstellung und den geografischen Besonderheiten einer Region verbunden", hatte der Anwalt von Wiedenbauer, Christian Donle, in der Berufungsverhandlung argumentiert.

"Alpenbauer" eine reine Fantasiebezeichnung?

Gegen diese Entscheidung will sich das Unternehmen nun vor dem BGH wehren. Mit Blick auf den Namen Alpenbauer sagte Rechtsanwalt Weissschuh: "Es handelt sich um keine geografische Angabe, sondern um eine reine Fantasiebezeichnung." Dem Kunden werde nicht suggeriert, dass die Bonbons in Bayern produziert werden - deshalb werde auch keine Kundenerwartung enttäuscht.

Die Bavarian Sweets hat nach Angaben von Walter Wenisch, Mitglied der Geschäftsleitung, mittlerweile Aufkleber auf den Verpackungen angebracht – "Hergestellt in Wien" -, damit es für Verbraucher keine Irreführung gebe. Zudem sei auf neuen Verpackungen das Berg-Motiv entfernt worden. Trotzdem hat er kein Verständnis für die Kritik am Design: "Es gibt zahlreiche Beispiele von Produkten großer Unternehmen auf dem Markt, die ihrerseits überhaupt nichts mit den Alpen zu tun haben", sagt er.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bonbonhersteller mit Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH: Hat der "Alpenbauer" etwas mit dem Gebirge zu tun? . In: Legal Tribune Online, 23.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28213/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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