
Der Journalist Ronen Steinke ist für sein Buch über "die neue Klassenjustiz" mit einem Preis ausgezeichnet worden. Er zeichnet darin ein düsteres Bild der Ungleichheit. Es ist populär. Aber ist es auch zutreffend?
Artikel lesenDer Journalist Ronen Steinke ist für sein Buch über "die neue Klassenjustiz" mit einem Preis ausgezeichnet worden. Er zeichnet darin ein düsteres Bild der Ungleichheit. Es ist populär. Aber ist es auch zutreffend?
Artikel lesenDas Gericht durch eine Flut von Befangenheits- oder Beweisanträgen zu Fehlern provozieren – steht eine solche Verteidigung der "Gerechtigkeit" im Wege? Für Thomas Fischer kann sie auch ein rechtsstaatlicher "Akt der Gegenwehr" sein.
Artikel lesenDer türkische Präsident Erdogan hat Anzeige gegen den Bundestagsvizepräsidenten erstattet, weil dieser ihn "kleine Kanalratte" genannt hat. Im Gegensatz zum Fall Böhmermann eine klar strafbare Beleidigung, meint Felix W. Zimmermann.
Artikel lesenDer Berliner Verfassungsgerichtshof hat es sich zu leicht gemacht, wenn er allein aus dem Eindruck der Wahlprotokolle die gesamte Wahl für ungültig erklären will – und vor allem die Verhandlung nicht ernst genommen, meint Annelie Kaufmann.
Artikel lesenDer EuGH hat das deutsche Modell der Vorratsdatenspeicherung beanstandet, doch viele Möglichkeiten bleiben. Innenministerin und Justizminister bringen sich bereits streitlustig in Stellung. Am Ende könnte mehr Überwachung stehen als viele glauben.
Artikel lesenDas BVerfG beantwortete Fragen einer Bild-Journalistin nicht. Die klagte daraufhin erfolgreich. Statt sich vor Gericht selbst zu vertreten, mandatierte das BVerfG teure Anwälte zulasten des Steuerzahlers und zulasten der Pressefreiheit.
Artikel lesenSie soll kommen: Die Abschöpfung auf Übergewinne bzw Zufallsgewinne. Thomas Fischer beschäftigt sich mit Natur des Zufalls in der Marktwirtschaft und der Frage, ob die Abschöpfung adäquates Staatshandeln auf staatsgemachten Wucher ist?
Artikel lesenDass der BGH den Freispruch für Markus H. bestätigte, enttäuscht vor allem diejenigen, die Gerichtsverfahren mit Untersuchungsausschüssen verwechseln. Verbleibende offene Fragen sind jedoch kein Kriterium für eine erfolgreiche Revision.
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