Die Berichterstattung zu den Vorwürfen gegen Till Lindemann ist immer noch Thema. Neben deutschen Medien wie dem Spiegel und der SZ ging Lindemann vor dem LG Hamburg auch gegen den ORF vor – mit Erfolg.
Das Lindemann-Strafverfahren wurde eingestellt – trotz einer Vielzahl von "MeToo"-Berichten. Woran das liegt und welche Rolle Journalismus bei der Strafverfolgung spielt, beleuchtet Max Kolter.
Das LG Frankfurt hat einen Unterlassungsantrag des Rammstein-Sängers gegen die SZ zurückgewiesen. Eine Begründung steht noch aus. Vermutlich sieht das Gericht für den Verdacht sexueller Übergriffe durch Lindemann genügend Beweistatsachen.
Das Strafverfahren gegen den Rammstein-Sänger ist eingestellt, doch nicht nur über die Berichterstattung wird weiter gestritten. Im zweiten Anlauf ging der Spiegel nun erfolgreich gegen eine Presseerklärung der Lindemann-Anwälte vor.
Nach vielen presserechtlichen Gerichtsprozessen nun das Ende im Strafverfahren gegen den Rammstein-Sänger. Laut StA Berlin standen keine unmittelbaren Zeuginnen zur Verfügung. Auch der Informantenschutz erweist sich als Hürde.
Der Spiegel darf in seinem Leitartikel nicht den Verdacht erwecken, Rammstein-Sänger Till Lindemann setze Frauen unter Drogen, um mit ihnen Sex haben zu können. Damit hält das LG Hamburg an seiner bisherigen Auffasung fest.
Till Lindemann hat vergeblich versucht, einer Konzertbesucherin die Aussage zu verbieten, sie sei unter Drogen gesetzt worden. Das LG Hamburg nimmt im Gegensatz zu Aussagen in einigen Medien bei ihr eine zulässige Meinungsäußerung an.
Die Vorwürfe gegen Till Lindemann ziehen mittlerweile zahlreiche Zivilverfahren nach sich. Der Spiegel lässt sich auch abseits der Berichterstattung auf einen Kampf gegen die Anwaltskanzlei des Rammstein-Sängers ein – und verliert Runde 1.