Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters: DAV for­dert Klar­stel­lung zum Schutz des Man­dats­ge­heim­nisses

30.09.2020

Nach den Plänen der Regierung soll der Bundestag ein Lobbyregister bekommen. Der DAV begrüßt die Pläne, fordert aber Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten der Anwaltschaft.

In einer Stellungnahme zum dem von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf für ein Lobbyregistergesetz im Bundestag fordert der Ausschuss Berufsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine gesetzliche Klarstellung zum Schutze des Mandatsgeheimnis.

Das grundsätzliche Vorhaben, Lobbytätigkeit transparent zu gestalten, begrüßt der DAV laut seiner Mitteilung vom Mittwoch. Es bedürfe jedoch einer Ausnahme von der Eintragungspflicht für bestimmte Tätigkeiten der Anwaltschaft. "Anwaltliche Tätigkeit mit Verschwiegenheitspflicht muss klar von Lobbytätigkeit - Interessenvertretung ohne Verschwiegenheit –abgegrenzt werden", so der DAV.

Auf die grundsätzliche Einführung eines Lobbyregisters hatten sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Juli nach der Affäre um den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor verständigt. Amthor war wegen einer Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence stark in die Kritik geraten. Die SPD hatte später deutlich gemacht, dass auch als Reaktion auf den Wirecard-Skandal der Einfluss von Lobbyisten auf die Politik in großem Umfang transparent werden müsse. Der Bundestag hatte einen entsprechenden Gesetzesentwurf Mitte September für die weiteren Beratungen angenommen.

"Die Konsequenzen einer Eintragung im Lobbyregister sind mit den anwaltlichen Berufspflichten kaum vereinbar", heißt es unter anderem in der DAV-Stellungnahme. Er schlägt vor diesem Hintergrund eine Neufassung der entsprechenden Regelungen im Entwurf vor. Alternativ könne sich der Gesetzgeber auch an den auf europäischer Ebene geltenden Transparenzregister-Regelung orientieren, so die Empfehlung der Anwälte.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42965 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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