Privatisierung der inneren Sicherheit: Kein Aus­ver­kauf der Grund­rech­te in der Öff­ent­lich­keit

2/2: Private Sicherheitsdienste ohne Befugnis

Wenn also feststeht, dass es im öffentlichen Raum nur eine staatliche und keine zusätzliche oder diese verdrängende private Ordnung geben kann, folgt daraus, dass im Auftrag Privater handelnde Sicherheitsdienste keine Sonderrechte für sich beanspruchen können. Die in der Praxis häufig anzutreffende Durchführung von Personenkontrollen, die Aussprache von Verboten und die Bedrohung von Betroffenen mit Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs sind mitunter als Nötigungshandlungen selbst Straftaten. Polizeiliche Schutzgüter (die öffentliche Sicherheit und Ordnung) können eben nicht von Privaten nach Belieben interpretiert und behauptet werden. Hierfür ist die Polizei da.

Vor diesem Hintergrund lässt sich gut vertreten, dass der Einsatz privater Sicherheitsdienste im Namen gleichfalls privater Auftraggeber auf öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen grundsätzlich abzulehnen ist. Dies kann selbst dann gelten, wenn sich deren Tätigkeit auf Streifengänge, das Ermahnen und Geben von Hinweisen oder das Absetzen von Meldungen an die Polizei beschränkt. Dr. Frank Braun etwa verweist diesbezüglich darauf, dass "allein das Auftreten privater Sicherheitskräfte im öffentlichen Raum, das potenzielle Überschreiten ihrer nicht vorhandenen Befugnisse und eine missbräuchliche Berufung auf eigene Notwehrrechte das staatliche Gewaltmonopol erodieren würde." Das kann im Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

Die gegenwärtige Situation der privaten Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum leidet an schweren Mängeln, die im Interesse eines effizienten Grundrechtsschutzes und des rechtsstaatlichen Gewaltmonopols korrigiert werden müssen. Insoweit sind nicht nur die betroffenen Dienstleister und Unternehmer, sondern vielmehr auch die Verantwortlichen in der Politik und bei der Polizei zum Handeln aufgerufen.

Der Autor Florian Albrecht ist Rechtsanwalt und Akademischer Rat a. Z. an der Universität Passau. Er forscht seit vielen Jahren zur Privatisierung der öffentlichen Sicherheit und den Rechtsfragen kommunaler Alkoholverbote.

Zitiervorschlag

Florian Albrecht, Privatisierung der inneren Sicherheit: Kein Ausverkauf der Grundrechte in der Öffentlichkeit . In: Legal Tribune Online, 19.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16606/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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