Für die zweite juristische Staatsprüfung

Berlin und Bran­den­burg ziehen mit E-Examen nach

Lesedauer: 2 Minuten

Immer mehr Länder kommen Examenskandidaten entgegen und führen das digitale Examen ein. Insbesondere Referendare können ihre Prüfungen dadurch vielerorts am Computer schreiben. Ab sofort wird das auch in Berlin und Brandenburg möglich sein.

Sieben Klausuren à fünf Stunden innerhalb von zwei Wochen sind eine ordentliche Belastungsprobe. Neben kognitiver Leistungen, sind dabei auch körperliche Strapazen gefordert, wenn Seite um Seite handschriftlich und im besten Fall auch noch leserlich verfasst werden muss. Die Einführung des E-Examens soll zumindest diese Belastungen abfedern und bessere Bedingungen im Staatsexamen schaffen.

Ab dem 01. Dezember 2023 ist es nun auch Referendaren und Referendarinnen des Kammergerichts und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts möglich, die Klausuren der Zweiten juristischen Staatsprüfung am PC zu schreiben. Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) hat sich hierfür mit dem Center für Digitale Systeme (CeDiS) zusammengetan. In den Räumlichkeiten des CeDiS der Freien Universität Berlin und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) können über 200 Referendare und Referendarinnen ihre Prüfungen digital ablegen.

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99 Prozent nehmen E-Examen an

Damit wurden die Pläne des GJPA eingehalten, das E-Examen bis Ende 2023 möglich zu machen. Trotzdem bleibt es den Prüflingen überlassen, ob sie die Klausuren nicht doch lieber mit der Hand schreiben möchten. Von dieser Möglichkeit werden wohl aber nur wenige Examenskandidaten Gebrauch machen. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz haben sich 99 Prozent der Referendarinnen und Referendare, die die Prüfung zum ersten Mal ablegen, dazu entschieden, die Klausuren digital zu schreiben. Nachdem ausreichend Erfahrungen mit der Umstellung gesammelt wurden, soll auch das Erste Staatsexamen zukünftig digital angeboten werden.

Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbrauchschutz, begrüßt die Einführung des E-Examens und erklärt: "Eine zeitgemäße Ausbildung muss auf die Bedingungen der digitalen Arbeitswelt vorbereiten." Auch Justizministerin Susanne Hoffmann meint, dass dieser Schritt "die Zukunftsfähigkeit der Justiz auch in der Nachwuchsausbildung sicherstellt."

Neben Berlin und Brandenburg, gibt es das E-Examen unter anderem auch schon in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. In Nordrhein-Westfalen kann ab Januar 2024 sogar sowohl das Erste als auch das Zweite Examen am Computer abgelegt werden.

lmb/LTO-Redaktion

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