Reputationsmanagement

Nur Gutes bei Google

Nina Anika KlotzLesedauer: 5 Minuten
Für einen Anwalt ist die Online-Reputation besonders wichtig: Heutzutage befragt nahezu jeder, der einen Rechtsbeistand sucht, Google. Und damit nicht allein ein komplizierter Algorithmus in Sekunden darüber entscheidet, ob ein neuer Mandant gewonnen wird oder nicht, sollte jeder Anwalt dafür sorgen, dass Google ihn kennt – und zwar von seiner besten Seite.

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Googlen Sie sich manchmal selbst? Nein? Sollten Sie aber. Los, machen Sie mal! – Und? Überrascht, was Google alles über Sie weiß? Bei den Treffern auf der ersten Seite taucht Ihr Name dreimal in Verbindung mit Ihrem Segelverein auf, ein Link führt auf Ihre Facebook-Seite, und viermal taucht ein Mensch auf, der offenbar so heißt wie Sie und sich als "Großstadt-Rapper" bezeichnet. Es gibt auch einen Link zu einem Youtube-Video, in dem er eine Mülltonne anzündet sowie etliche Fotos in der Google-Bildersuche, auf denen er in eindeutiger Rapper-Pose zu sehen ist. Ein anderer Link unter den Ergebnissen ihrer Selbst-Suche führt zu "Qype", wo ein offenbar enttäuschter Mandant (oder ein Mitbewerber?) sie als "unfähige und geldgierige Flasche" beschrieben hat. Von ihrer hübschen Kanzlei-Webseite hingegen ist weit und breit nichts zu sehen. Sie haben ein Problem. "Gerade für Anwälte, die nicht wie andere Berufsgruppen uneingeschränkt für ihre Dienstleistung werben können, ist ihre Reputation entscheidend", erklärt Christian Scherg, Experte für Online-Strategieentwicklung und Geschäftsführer von "Revolvermänner", einer Agentur, die es sich zur Aufgabe macht, die Online-Reputation ihrer Kunden zu retten und zu gestalten.

Viel Positives verdrängt wenig Negatives

Fangen wir also mit dem Facebook-Link an. Generell ist es wichtig, bei der Überprüfung der eigenen Online-Reputation sämtliche Social-Media-Kanäle mit im Auge zu haben. Gebe ich hier zu viel Privates von mir preis? Können und sollen meine Mandanten das sehen? Entsprechend sollten Sie die Privatsphäre-Einstellungen Ihrer Profile ändern. Achten Sie auch darauf, dass möglicherweise unvorteilhafte Fotos von Ihnen nicht über die Profilseiten anderer öffentlich werden. Auch dazu gibt es bei Facebook etwa die entsprechenden Einstellungen. Beim Segelverein genügt vielleicht ein freundschaftlicher Anruf oder eine E-Mail mit der Bitte, Ihren Namen bei dem einen oder anderen Bericht herauszunehmen. Schwieriger wird es mit dem fragwürdigen Namensvetter: Versuche, ihn anzuschreiben und zu bitten, seine Inhalte aus dem Netz zu entfernen, werden aller Voraussicht nach auf heftigen Widerstand stoßen, je nach Temperament des Herren schlimmstenfalls sogar Racheaktionen nach sich ziehen. Deshalb ist es nach Ansicht des Experten Christian Scherg sinnvoller, auf der eigenen Webpräsenz möglichst prominent mit einem seriösen Foto aufzutreten, um deutlich zu machen: DAS bin ich. NICHT der Andere. Die eigene Webpräsenz – das kann und sollte viel mehr sein als eine eigene Webseite. Neben den einschlägigen Business-Netzwerken (Xing, LinkedIn u.a.) gibt es eine Reihe von berufsspezifischen Branchenverzeichnissen, in denen man ein Profil anlegen sollte. So können Juristen sich zum Beispiel unter anwalt24.de, anwalt.de oder anwalt-suchservice.de eintragen und somit ihre Webpräsenz vergrößern. Denn das ist der eigentliche Trick bei der Aufbesserung der Online-Reputation: Dem Negativen aus den Untiefen des Netzes möglichst viel Positives entgegensetzen. "Ich muss meinen Kunden immer wieder sagen: Sorgt doch einfach selbst für ein bisschen positive Online-PR!", berichtet Christian Scherg. "Warum zum Beispiel bemühen sich so viele Anwälte um Veröffentlichungen von Aufsätzen in gedruckten Fachmedien – es gibt doch auch eine Reihe hochseriöser und angesehener Jura-Blogs, für die man schreiben kann." Ein Aufsatz in einem der renommierten "Blawgs" oder einem vielgelesenen Online-Medium für Juristen würde dafür sorgen, dass der eigene Name ziemlich weit vorne unter den Suchergebnissen auftaucht und der rappende Namensvetter ein bisschen weiter nach hinten verdrängt wird.

Schreiben und schreiben lassen

Die eigene Webseite gilt es – am besten mit der Hilfe eines Fachmanns – unter SEO-Aspekten (Search Engine Optimization - Suchmaschinenoptimierung) zu überarbeiten. Um dauerhaft dafür zu sorgen, dass die Webseite schnell und gut von Google gefunden wird, ist Aktualität entscheidend: "Einfach öfter mal einen Aufsatz auf der eigenen Seite posten, einen Podcast oder einen Blogbeitrag", rät Scherg. Wäre noch das Thema mit den unliebsamen Kommentaren, sei es auf branchenspezifischen Bewertungsportalen wie Anwaltvergleich24.de und anderen oder bei allgemeinen Bewertungsportalen wie Qype und Google Places. Oder auch fiese Kommentare in Foren und auf Blogs. "Grundsätzlich gilt eine Regel im Internet: Never feed the troll", so Christian Scherg. Will sagen: Es ist oftmals ratsam, emotional aufgeladene, negative Kommentare eher zu ignorieren, als ihnen etwas entgegenzusetzen. Denn das würde nur eine noch größere Welle des Protests herauf beschwören. "Deshalb ist es auch keine gute Idee, selbst unter einem Fantasie-Namen einen ultra-positiven Kommentar über seine Kanzlei zu schreiben. Da fühlt sich der Kritiker nur animiert, noch zwei Mal kundzutun, wie schlecht er die Leistung des Anwalts fand und das dann auch noch in fünf weiteren Portalen und Foren", so Scherg. Der Reputations-Profi weiß, wovon er spricht: Vor Kurzem hat er ein Buch geschrieben, das den Titel "Rufmord im Internet" trägt . "Portalbetreiber, die ihren Job ernst nehmen, checken auch die IP-Adressen ihrer Kommentarschreiber und können so unter Umständen herausfinden, ob ein Anwalt hier selbst Hand angelegt hat." Die "Community", die Allgemeinheit der Webnutzer also, sieht so etwas gar nicht gern und wird mit Kritik und Häme reagieren. "Lieber sollten Sie zufriedene Mandanten einfach direkt ansprechen und ermuntern, einen Kommentar über Ihre Leistung im Internet zu posten", rät Scherg.

Den juristischen Knüppel im Sack lassen

Bei unsachlichen und verleumderischen Kommentaren kann man laut Christian Scherg auch direkt an die Betreiber der Webseiten herantreten. "Bei seriösen deutschsprachigen Bewertungsportalen wie etwa Qype hat man da ganz gute Chancen: Die haben selbst sehr strenge Statuten, nach denen sie nur berechtigte, ernst gemeinte und hilfreiche Kritiken verbreiten möchten. Wenn man ihnen diese vorhält, sind sie oft bereit, unsachliche Kommentare von ihrer Seite zu entfernen." Dabei ist es aber wichtig, freundlich auf die Websitebetreiber zuzugehen. Unter gar keinen Umständen sollte man "die juristische Keule" schwingen, so Scherg – auch wenn es natürlich Fälle schwerer Rufschädigung im Netz gibt, bei denen rechtliche Mittel zur Hand wären. Anwälte als Absender haben es in der Blogosphäre generell sehr schwer. Ihnen begegnet die Community oft sehr verschlossen – aus Angst und aufgrund schlechter Erfahrungen. Scherg rät deshalb, einen Mediator zwischenzuschalten. Oder eben als Privatmensch und nicht als Jurist Kontakt aufzunehmen. "Das Internet ist eine großartige Plattform", fasst der Experte Christian Scherg zusammen, "wo man viel Gutes für sich und seine Reputation tun kann, wo man sich aber auch viel kaputt macht, wenn man nicht darauf achtet." Oder, um mit Warren Buffet zu sprechen: "Es braucht 20 Jahre, um einen guten Ruf aufzubauen und 5 Minuten, ihn zu zerstören."  In diesem Sinne: Googlen Sie sich doch mal wieder. Mehr auf LTO.de Justiz: Juristen-Webseite startet Richter- und Gerichtsbewertung AG München: Anbieten von Ware auf Homepage kein Angebot LG Berlin: Website- Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte bei RSS- Feeds

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