Der C.H.Beck-Verlag hat am Mittwoch endlich das Ende seiner Zusammenarbeit mit CDU-Rechtsaußen Hans-Georg Maaßen verkündet: Ein angemessener Abschied vom umstrittenen Ex-Verfassungsschützer gelingt dem juristischen Fachverlag jedoch nicht.
Der umstrittene Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans Georg-Maaßen schrieb an einem Grundgesetzkommentar des Beck-Verlages mit. Lange verteidige der Verlag die Zusammenarbeit. Doch nach anhaltendem öffentlichem Diskurs folgte jetzt die Wende.
Google startete ein Angebot zur hervorgehobenen und vertieften Darstellung von Verlagsinhalten. Sorgen des Bundeskartellamts um eine unangemessene Benachteiligung der Verlage und Verdrängung der Konkurrenz hat der Konzern nun ausgeräumt.
Feindschaft gegen die moderne Welt, Impf- oder Technikskepsis oder magisches Denken wurzeln tief. In einem juristischen Lehrbuchfall aus dem Jahr 1953 lassen sich Verbindungen von älterem Okkultismus und moderner Vermarktung entdecken.
Der Beck-Verlag hat seine Zusammenarbeit mit CDU-Rechtsaußen Maaßen zumindest in der Sparte Migrationsrecht beendet. Eine Kündigung als GG-Kommentator sei jedoch rechtlich nicht möglich, heißt es in Emails des Verlages und der Herausgeber.
Fachkundige Autoren wenden sich ab, Anwälte und Richter üben massive Kritik: Trotz seiner umstrittenen politischen Ansichten will der C.H.Beck-Verlag auf CDU-Rechtsaußen und Ex-Verfassungsschützer Maaßen als GG-Kommentator nicht verzichten.
Gefährdet das Internetportal der Stadt Dortmund die Pressefreiheit? Es kommt auf den Gesamtcharakter an, sagt der BGH. Im Fall von "dortmund.de" sei die Institutionsgarantie der freien Presse jedenfalls nicht gefährdet.
Ein Verlag hat im Text einer Autorin an ein paar Stellen gegendert – gegen ihren Willen. Die Frau sah darin eine Urheberrechtsverletzung und zog vor das LG. Der Verlag muss den Text nun in die Ursprungsfassung zurücksetzen.