Die Verwertungsgesellschaft VG Media und Google streiten sich seit Jahren, ob für Textausrisse von Verlagsinhalten auf Google Geld bezahlt werden muss. Unter Umständen muss der EuGH sich mit der Sache befassen.
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Ein britischer Verleger kann keinen Schadenersatz oder Entschädigung verlangen, weil von ihm im historischen Kontext nachgedruckte NS-Propaganda beschlagnahmt wird, so der BGH. Er habe durch eigenes riskantes Verhalten dazu beigetragen.
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Hans Dieter Beck macht Maximilian Schenk zum Verlagsleiter für den Programmbereich Recht und Steuern. Der 42-Jährige verfüge über langjährige Erfahrungen in den Medien sowie als Jurist und Rechtswissenschaftler.
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Der jahrelange Rechtsstreit um die Tagesschau-App ist mit einer Entscheidung gegen die ARD zu Ende gegangen. Das Angebot der App Mitte 2011 sei presseähnlich und daher unzulässig gewesen. Was daraus für die Gegenwart folgt, ist jedoch umstritten.
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Juliane Kokott hält unterschiedliche Mehrwertsteuersätze auf gedruckte und digitale Inhalte für rechtmäßig.Schlösse der EuGH sich dem an, wäre die Vielfalt der Verlagslandschaft in Gefahr, meint Johannes Klostermann.
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Im Streit mit Jörg Kachelmann will Springer das jüngste Gerichtsurteil des OLG Köln nicht hinnehmen und hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Gefragt ist nun der BGH. Der Bild gehe es nicht nur um Schmerzensgeld, so ein Verlagssprecher.
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Der Springer-Verlag hat vor dem OLG Köln einen Teilerfolg gegen das Softwareunternehmen Eyeo und ihren Werbeblocker AdBlock Plus errungen. Das Ausschalten der Werbung sei zwar okay – nicht aber das Geschäftsmodell der Firma.
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23 Verlage – darunter die F.A.Z.-Gruppe, Madsack und DuMont – gründen die Score Media Group. Das Unternehmen soll die Titel und Produkte der Verlage crossmedial vermarkten. Oppenländer, Hengeler und Dr. Stracke Bubenzer beraten rechtlich.
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