Beschäftigte in der Zeitarbeit bekommen oft weniger Lohn als ihre fest angestellten Kollegen. Gesetzlich sind solche Ausnahmen möglich, doch das BAG lässt nun die Grenzen prüfen. Katja Häferer und Benedict Seiwerth erklären die Rechtslage.
Nur weil Angestellte schichtweise in der Nacht arbeiten, dürfen sie nicht weniger Zuschläge bekommen als ihre unregelmäßig nachts arbeitenden Kollegen, so das BAG. Bei ungleichmäßiger Nachtarbeit ohne Schichtsystem könnte das anders sein.
Tarife mit begrenztem Datenvolumen verstoßen gegen europäisches Recht, wenn z.B. bestimmte Musik-Streamingdienste wie Spotify oder Deezer von der gedrosselten Geschwindigkeit ausgenommen werden, entschied der EuGH erstmalig.
Eine nachträglich geschaffene Norm im TVG soll Minderheitsgewerkschaften schützen, genau die wehren sich jetzt jedoch gegen die Regelung. Das BVerfG ließ sie allerdings erst einmal abblitzen und verwies sie an die Fachgerichte.
Arbeitgeber dürfen die Einführung eines neuen Tarifwerks nicht mehr vom Neuabschluss von Arbeitsverträgen abhängig machen. Die bisherige Praxis ist nach dieser Entscheidung des BAG wirkungslos.
Mit dem Ende der Steinkohleförderung in Deutschland endete auch die Versorgung der Bergleute mit Kohle durch ihren Arbeitgeber. Das geht in Ordnung, befand das BVerfG und nahm 80 Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an.
Fahrtzeiten von daheim zum ersten Termin haben Arbeitgeber bisher nur teilweise vergütet. Das Argument war, dass auch der direkte Weg zur Arbeit nicht bezahlt wird. So einfach ist es nicht mehr. Alexander Willemsen erklärt das BAG-Urteil.
Mit ihren Tarifverträgen können Gewerkschaften auch nicht gebundene Arbeitgeber aus der Branche verpflichteten – wenn sie für allgemeinverbindlich erklärt werden. Einen Anspruch darauf gibt das Grundgesetz aber nicht her, so das BVerfG.