Ein bundesweiter Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist vom Tisch. Arbeitgeberverband und Gewerkschaft verständigen sich auf einen Vergleich. Allen & Overy ist als Prozessvertreterin beteiligt.
Am Montag fahren vielerorts keine Busse und Bahnen – trotzdem muss man alles unternehmen, um zur Arbeit zu kommen. Michael Fuhlrott erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer haben. Ausnahmen sollte man frühzeitig mit dem Chef absprechen.
Vor gut einem Monat trat die englische Criminal Bar Association in einen unbefristeten Streik ein, es wurden höhere Honorare gefordert. Die Regierung legte nun ein verbessertes Reformpaket vor, dem die Mehrheit der Anwält:innen zustimmte.
Wegen zu niedriger Honorare unter anderem für Pflichtverteidiger streiken ab sofort Anwälte in England und Wales. Der Streik hat das Potenzial, die Strafjustiz dort vollständig zum Erliegen zu bringen.
In Großbritannien streiken im Spetember die sog. Barrister für mehr Gehalt. Die Prozessanwaltschaft nimmt währenddessen keine neue Fälle an und übernimmt auch keine Mandate von überlasteten Kollegen.
Das Tarifeinheitsgesetz steht in der Kritik, Konflikte zu begünstigen anstatt sie zu lösen. Das Arbeitsministerium hat nun aber klargestellt, dass es keinen Bedarf sieht, das Gesetz abzuändern.
Bahnkunden müssen sich auch in den nächsten Tagen auf Behinderungen durch den Lokführerstreik einrichten: Die Deutsche Bahn scheiterte am Freitag auch im zweiten Anlauf, den Arbeitskampf mit juristischen Mitteln zu unterbinden.
Per einstweiliger Verfügung wollte die Bahn den Lokführerstreik vor dem ArbG Frankfurt stoppen lassen, den die GDL am Donnerstag auch auf den Personenverkehr ausgeweitet hatte. Das aber wies den Antrag zurück, nun geht's zum LAG.