Nicht jede noch so kleine Arbeitnehmervereinigung kann eine tariffähige Gewerkschaft sein: Eine gewisse Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler dürfe man voraussetzen, entschied das BVerfG.
Sonderleistungen für Arbeitnehmer einzudampfen, birgt für Unternehmen viel Einsparungspotenzial. Wann kollektivrechtlich vereinbarte Begünstigungen dieser Art verändert werden können, erläutern Markus Künzel und Michaela Felisiak.
Entweder ganz oder gar nicht: Das BAG hat Inbezugnahmeklauseln für eine Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz für unzureichend erklärt, wenn gleichzeitig individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag geregelt sind. Das Urteil erklärt Daniel Hund.
Vor eineinhalb Jahren war der Beamtenbund mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinsatzgesetz noch gescheitert; jetzt versucht es die Gewerkschaft erneut. Der Gesetzgeber habe die damaligen Vorgaben aus Karlsruhe nicht umgesetzt.
Am 23. Dezember 1918 wurde das Tarifvertragsrecht gesetzlich anerkannt. Vorausgegangen war ein Konsens von Unternehmens- und Gewerkschaftsseite, der zwar brüchig bleiben, aber bis heute nachwirken sollte.
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Bestimmte Leistungen nur Arbeitnehmern zu gewähren, die einer Gewerkschaft angehören, geht in Ordnung, so das BVerfG am Freitag. Das gilt aber dann nicht mehr, wenn sich Arbeitnehmer gezwungen fühlen, der Gewerkschaft beizutreten.
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Auch wenn Arbeitnehmer das halbe Jahr in Kurzarbeit sind, darf ihr Urlaubsentgelt nicht gekürzt werden. Die Dauer des Urlaubs dagegen schon, entschied der EuGH am Donnerstag.
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