Wo Katholiken und Protestanten auf den Gottesdienst hinweisen, will auch die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters e.v." in Templin ihre "Nudelmesse" ankündigen. Und dafür notfalls bis zum EuGH gehen.
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Ein Familienrichter verbietet einer Muslimin, bei Gericht ein Kopftuch zu tragen – wohlgemerkt in ihrem eigenen Scheidungsverfahren. Eine Gerichtsposse aus der Provinz Brandenburgs.
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Der EGMR hält das Verschleierungsverbot in Belgien nicht für diskriminierend. Auch eine mehrtägige Gefängisstrafe sei im Zweifel verhältnismäßig. Die Straßburger Richter beschritten damit den einfachen Weg.
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Für eine Videoveröffentlichung machte ein Aktionskünstler Liegestütze auf einem Altar und ließ sich dabei Filmen. Die Religionsausübung sah das LG wegen des künstlerischen Charakters nicht gestört, sondern "nur" den Hausfrieden gebrochen.
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Die Spaghettimonster-Kirche habe mit etablierten Kirchen nichts gemein, ließ das OLG Brandenburg im Berufungsverfahren durchblicken. Hinweise auf die "Nudelmessen" am Ortseingang Templin wird es deshalb wohl auch künftig nicht geben.
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Die hessische Referendarin, die bei bestimmten Ausbildungstätigkeiten ihr Kopftuch ablegen muss, hat Verfassungsbeschwerde erhoben. Den Eilantrag dazu hat das BVerfG abgelehnt.
Durch Öffnung der Ehe für homosexuelle Verlobte wird sie doch nur wieder bestätigt: die monogame Beziehung auf Lebenszeit als braves, brüchiges Ideal. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde noch Krieg geführt, und zwar zur Abwehr der Mehrehe.
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US-Präsident Donald Trump kann sein Einreiseverbot faktisch durchsetzen. Er feiert die Zulassung der mündlichen Verhandlung durch das oberste US-Gericht mit fehlerhaften Informationen – natürlich bei Twitter, erläutert Robert Peres.
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