Nach einer EU-Vorschrift muss das rituelle Schlachten in zugelassenen Schlachthöfen erfolgen – die wurden in Belgien allerdings knapp. Thomas Traub erläutert, warum das nach Ansicht des Generalanwalts nicht die Religionsfreiheit verletzt.
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Entscheidungen von Kirchengerichten können mit Hilfe staatlicher Gerichte durchgesetzt werden. Thomas Traub erläutert, warum willkürliche Entscheidungen von Religionsgemeinschaften dennoch nicht den Segen des Staates erhalten können.
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