Eine EU-Verordnung sieht vor, dass das Schlachten von Tieren ohne Betäubung nur in zugelassenen Schlachthöfen erfolgen darf. Der EuGH entschied nun, dass diese Vepflichtung die Religionsfreiheit nicht über Gebühr beeinträchtigt.
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Das saarländische OLG sah in der Ausführung von Liegestützen auf dem Altar einer geweihten Kirche den Tatbestand der Störung der Religionsausübung erfüllt. Nun muss das zuständige LG erneut über die Strafe befinden.
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Berliner Schulen haben sich an das Neutralitätsgesetz zu halten, wonach es Lehrerinnen verboten ist, mit einem Kopftuch zu unterrichten. Mit dem Urteil bestätigte das ArbG Berlin überraschend klar die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Gesetzes.
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Die Drogeriemarktkette Müller durfte einer Kassiererin nicht verbieten, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen, entscheid das LAG Nürnberg. Dabei hatte man jedoch schwer mit einem Urteil des EuGH zu kämpfen.
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Der Fall Egenberger rollt das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland neu auf: Eine Norm des AGG steht nicht in Einklang mit der Antidiskriminierungsrichtlinie, sie darf daher nicht mehr angewendet werden, so der EuGH. Die Charta gehe vor.
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Im Streit um die Räumung des besetzten Klosters Altomünster hat die Erzdiözese München und Freising einen Etappensieg errungen: Eine angehende Nonne, deren Geschichte über ihren Widerstand viral ging, muss das Haus verlassen.
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In Bayern dürfen Referendarinnen nicht mit Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Das Augsburger VG sorgte bundesweit für Schlagzeilen, als es dieses Verbot für unzulässig erklärte. In zweiter Instanz ging man nun nicht mehr so weit*.
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Keine Burka, kein Gesichtsschleier, kein Autonomen-Schal: NRW will ein Bundesgesetz, um sämtliche Gesichtsverhüllungen in Gerichtssälen zu verbieten. Die Pflicht zur neutralen Kleidung soll über ein Landesgesetz geregelt werden.
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