Inländische Apotheken dürfen ihre Kunden nicht mit kostenlosen Kuschelsocken oder Geschenkpapier als Beigabe locken. Apotheken im EU-Ausland dürfen das schon, doch unverhältnismäßig sei die Preisbindung deshalb nicht, so das BVerwG.
Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen für ihre Tickets Preise transparent angeben. Das heißt, dass neben dem Flugpreis sämtliche unvermeidbaren Kosten dargestellt werden müssen, um den Preis nicht zu beschönigen.
Im Wettbewerb der Burger-Ketten sind Sonderangebote zum Alltag geworden. Das mag zwar zu Lasten der Franchisenehmer gehen. Gegen das Kartellrecht verstoßen die Preise aber nicht, so das OLG München.
Die Stadt Neuwied ist nicht verpflichtet, die die Taxentarife zu erhöhen. Damit entschied das OVG RP gegen ein Taxiunternehmen, welches geltend machte, nur noch durch Schwarzarbeit kostendeckend arbeiten zu können.
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Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Apotheker keine Brötchen-Gutscheine im Zusammenhang mit dem Verkauf preisgebundener Arzneien ausgeben darf. Die Aussicht auf ein gratis Ofenkrusti veranlasse Kunden, wieder dort einzukaufen.
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Pharmagroßhändler dürfen den Apotheken weiterhin Preisnachlässe gewähren - selbst wenn sie damit sogar unter dem Abgabepreis des Herstellers liegen. Thomas Utzerath über ein Urteil des BGH, das für die Branche überraschend ausfiel.
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Zwei Apothekerinnen warben bei ihren Kunden mit Gutscheinen für eine Rolle Geschenkpapier beziehungsweise Kuschelsocken. Wert: unter 50 Cent. Aber auch diese Zugabe verstoße gegen die Preisbindung, so das OVG NRW.
Verstößt die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland gegen die EU-Verträge? Arne Thiermann erläutert die Schlussanträge zum Verfahren, an dem auch die Online-Apotheke DocMorris beteiligt ist.
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