BKartA verhängt Bußgeld für Schulranzenkartell: Setzen, Sechs!

17.08.2021

Fond Of, Hersteller von Schulrucksäcken und Schultaschen, sieht sich dem Vorwurf der vertikalen Preisbindung ausgesetzt. Das Bundeskartellamt verhängt eine Strafzahlung in Höhe von zwei Millionen Euro.

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat gegen das Kölner Unternehmen "Fond Of" eine Geldbuße in Höhe von insgesamt rund zwei Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Fond Of entwickelt und produziert Schulrucksäcke und Schultaschen. Bekannte Marken sind "ergobag" und "Satch".

Dem Unternehmen wird seitens der Wettbewerbshüter vorgeworfen, kooperierende Händler beim Vertrieb von Schulranzen und Rucksäcken bei der Preisgestaltung eingeschränkt zu haben. Eingeleitet wurde das Verfahren im Kontext mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls Ermittlungen gegen Fond Of geführt hat.

"Das Unternehmen Fond Of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten", berichtete Kartellamtspräsident Andreas Mundt nach Angaben der dpa am Dienstag in Bonn. Derartige "vertikale Preisbindungen" führten häufig dazu, dass die Verbraucher höhere Preise zahlen müssten, ergänzte Mundt. Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen sei die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, sei in keiner Weise akzeptabel.

Klare Vorgaben und engmaschige Überwachung

Fond Of und die beteiligten Händler waren sich nach Kartellamtsangaben darin einig, dass Fond Of-Produkte grundsätzlich zu dem Preis verkauft werden sollten, der unternehmensseitig als unverbindliche Preisempfehlung vorgegeben wurde. Darüber hinaus war der Online-Handel jedenfalls bis zum Jahr 2016 nur ausgewählten Händlern vorbehalten.

Die Einhaltung der Preise und der Vorgaben für den Online-Vertrieb sei sowohl von Fond Of als auch von den beteiligten Händlern seit der Frühphase ihrer jeweiligen Geschäftsbeziehungen - beginnend mit März 2010 - bis August 2018 regelmäßig kontrolliert und angemahnt worden. Zum Teil sei dies noch bis zum Zeitpunkt einer Durchsuchung im Januar 2019 passiert. Bei Abweichungen habe Fond Of interveniert und die angesprochenen Händler hätten das beanstandete Verhalten daraufhin teilweise abgestellt.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde nach Angaben des BKartA berücksichtigt, dass das Unternehmen im Zuge der Ermittlungen umfassend kooperiert habe und das Verfahren daher im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) zu Ende gebracht werden konnte. Der Bußgeldbescheid ist bereits rechtskräftig. Das Verfahren gegen die beteiligten Händler und gegen die für das Unternehmen Fond Of handelnden Personen wurde eingestellt.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BKartA verhängt Bußgeld für Schulranzenkartell: Setzen, Sechs! . In: Legal Tribune Online, 17.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45758/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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