Nach dem Berliner Entwurf zum "Mietendeckel" hat nun eine bayerische Initiative ihre Ideen zum "Mietenstopp" vorgelegt. Die scheinen praktikabler als die Vorschläge aus der Hauptstadt, scheitern aber leider am Grundgesetz, meint Michael Selk.
Die Bundesregierung will mit einer Änderung bei der Vergleichsmiete weiter gegen steigende Mieten vorgehen. Opposition und Verbände kritisieren die geplante Regelung.
Vermieter laufen Sturm, die FDP hat eine Normenkontrolle angekündigt – der Berliner Mietendeckel ist hoch umstritten. Worum geht es? Und lassen sich die Eckpunkte überhaupt zu einem verfassungsgemäßen Gesetz formen?
Kommt nun Bewegung in die Diskussion um einen Mietendeckel in Berlin? Der Senat will die rechtlichen Fragen des Vorhabens klären und bis Sommer einen Plan für ein mögliches Gesetzesvorhaben vorlegen.
Ein Münchener Ehepaar forderte vom Freistaat wegen eines überhöhten Mietzins' Schadensersatz, weil die Staatsregierung eine unwirksame Verordnung zur Mietpreisbremse erlassen habe. Erfolg hatten sie vorm dem LG damit allerdings nicht.
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Die Bundesregierung hat den umstrittenen Gesetzesentwurf von Katarina Barley zur Mietpreisbremse und zu Modernisierungen beschlossen. Die Mieter sollen unter anderem mit einer Kappungsgrenze und einem Auskunftsanspruch besser geschützt werden.
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Die Neuregelung der Mietpreisbremse gehört zu den Themen, die sich Bundesjustizministerin Katarina Barley für diese Legislaturperiode auf die Fahnen geschrieben hat. Dabei muss sie der Union nun aber entgegenkommen.
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In seiner Urteilsbegründung zur Mietpreisbremse hat das LG Berlin verfassungsrechtlichen Bedenken am Gesetz eine Absage erteilt. Es sei hinreichend bestimmt und ein geeignetes Mittel gegen steigende Mieten.
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