Der Berliner Verfassungsgerichtshof muss sich mit dem Mietendeckel-Gesetz beschäftigen. FDP- und CDU-Fraktion haben Klage dagegen eingereicht. Es ist nicht die erste.
Der Berliner Mietendeckel beschäftigt die Gerichte weiter: nach dem BVerfG nun auch das Landesverfassungsgericht in Berlin. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP streben eine Normenkontrolle an.
Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP haben einen Normenkontrollantrag gegen den Berliner Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Land setze sich über den Bundesgesetzgeber hinweg.
Das BVerfG hat einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Berliner Mietendeckels abgelehnt. Die Antragsteller hätten bei vorläufiger Anwendung der Regelungen keine entscheidenden Nachteile zu befürchten.
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben einen Antrag auf Außerkraftsetzung einer Vorschrift des Berliner Mietendeckels als unzulässig verworfen. Der Antrag sei verfrüht, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den umstrittenen Mietendeckel beschlossen. Die CDU kündigt an, sowohl vor den Berliner Verfassungsgerichtshof als auch vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Für das Mietrecht sei der Bund zuständig, nicht die Länder. Laut einem Gutachten des Staatrechtlers Papier sind Landesgesetze zur Deckelung der Miete daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Berliner Senat befasste sich am Dienstag mit dem Gesetzentwurf zur Mietenbegrenzung. Mit dem Inkrafttreten ist bis spätestens März zu rechnen. Kritiker halten das Vorhaben für verfassungswidrig.