Will der Vermieter nach Modernisierungsmaßnahmen die Miete erhöhen, muss die Mieterhöhungserklärung für den Mieter nachvollziehbar sein. Eine Einzelaufstellung aller Kosten ist dafür nicht erforderlich, wie der BGH entschied.
Hat ein Vermieter eine Mietwohnung modernisiert und möchte dafür mehr Geld vom Mieter haben, muss er seine Kosten für die Renovierung auch ausweisen können. Zu genau muss er dabei aber nicht sein, entschied der BGH.
Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" will bei der Expertenkommission zum Thema Enteignung mitmachen und sendet Vertreter. Die Kommission soll den Weg zu einem verfassungsgemäßen Enteignungsgesetz ermöglichen.
Das Volksbegehren Mietenstopp in Bayern ist mit einer Verfassungsbeschwerde am BVerfG gescheitert. Die Beauftragten des Volksbegehrens können sich nicht auf Grundrechte berufen, hieß es.
Dass manche Berliner Bezirke ein Vorkaufsrecht für Immobilien nutzen, hat in Berlin immer wieder zu Diskussionen geführt. Das BVerwG gibt den Kritikern nun zum Teil recht. Der Stadtentwicklungssenator spricht nun von einer "Katastrophe".
Der Berliner Mietendeckel war von Anfang an umstritten, viele Vermieter:innen vereinbarten deshalb sog. Schattenmieten. Ob entsprechende Ansprüche bestehen, ist nicht immer eindeutig, meinen Max Baumgart und Felix Mansius.
Seit dem 1. Januar 2019 dürfen Mieten nach Modernisierungen nicht mehr so stark steigen. Kurz vor dem Stichtag bekamen die Mieter einer großen Münchner Wohnanlage noch Post von der Immobilienfirma. Laut BGH war das nicht rechtsmissbräuchlich.