Das BVerwG hat die Abschiebung von zwei Gefährdern nach Algerien bzw. Tunesien bestätigt. Man vertraut auf die Zusage der Nordafrikaner, die beiden nicht unmenschlich zu behandeln.
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Die Ruhrgebietsstadt Oer-Erkenschwick möchte den Muslimen unter ihren Bewohnern den Muezzin-Ruf nicht verbieten. Sie legte deshalb Berufung gegen ein ergangenes Verbotsurteil des VG Gelsenkirchen ein.
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In Bayern dürfen Referendarinnen nicht mit Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Das Augsburger VG sorgte bundesweit für Schlagzeilen, als es dieses Verbot für unzulässig erklärte. In zweiter Instanz ging man nun nicht mehr so weit*.
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Der BGH hat den deutschlandweit bekannt gewordenen Fall der Wuppertaler "Shariah Police" zurück ans LG verwiesen. Malte Mennemann meint, dass die eigentliche Schwierigkeit schon gar nicht in der einheitlichen Kleidung der Gruppe liegt.
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Der Europäische Gerichtshof lehnt die Anerkennung von islamischen Privatscheidungen nach EU-Recht ab, weil die Bestätigung durch ein Scharia-Gericht nicht ausreiche. Das OLG München hatte hartnäckig daran festgehalten.
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Nach einer EU-Vorschrift muss das rituelle Schlachten in zugelassenen Schlachthöfen erfolgen – die wurden in Belgien allerdings knapp. Thomas Traub erläutert, warum das nach Ansicht des Generalanwalts nicht die Religionsfreiheit verletzt.
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Erheben dürfe er sich nur für Allah, erklärte ein gläubiger Muslim vor dem AG Mannheim anlässlich der Urteilsverkündung - und blieb sitzen. Die Verfassungsbeschwerde gegen das unter anderem dafür verhängte Ordnungsgeld blieb nun erfolglos.
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Islamistische Gefährder dürfen nach Tunesien und in die Türkei abgeschoben werden. Nötig sind allerdings vorherige Zusicherungen der Zielländer, entschied das BVerwG.
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