Für die Benutzung von Hintergrundmusik reicht es, dass Theater Gema-Gebühren zahlen. Für Musik, die Bestandteil der Aufführung ist, muss hingegen extra gezahlt werden. Wo das eine anfängt und das andere aufhört, hat nun der BGH festgelegt.
Netzsperren sollen Urheberrechtsverletzungen im Internet erschweren. Sie sind ein scharfes und umstrittenes Schwert. Ob sie durchgesetzt werden können oder zunächst der Host-Provider herangezogen werden muss, hat nun der BGH zu entscheiden.
Bei der Dresdener Inszenierung von Dostojewskis "Der Idiot" verbinden sich die Dramaturgie des gesprochenen Wortes und die Musik zu einer Einheit, findet das LG Düsseldorf. Das Schauspielhaus Düsseldorf muss deshalb mehr als nur GEMA zahlen.
Nur noch wenige Tage, dann ist es soweit: Vom 14. Juni bis 15. Juli rollt der Ball bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Während sich die Fans schon freuen, sichert ein rechtliches Gespinst dem Ausrichter im Hintergrund Milliarden.
Artikel lesen
Nach der VG Wort muss auch die GEMA vor dem BGH eine Niederlage hinnehmen. Ausschüttungen an Verlage seien rechtswidrig, so die Karlsruher Richter. Nun könnten weitere Zahlungsansprüche auf die Verwertungsgesellschaft zukommen.
Artikel lesen
Schlimme Schlagzeilen konnte 2016 jeder. Doch es gab auch gute Nachrichten. Wir haben einige zusammengestellt – selbstverständlich jeweils inklusive anderer Ansicht.
Artikel lesen
Es scheint ein gutes Jahr für Kreativschaffende zu werden. Nun dürfen nach denen der Autoren auch die Vergütungsanteile der Musiker nicht mehr um den Verleger-Anteil gekürzt werden. Das entschied das KG, wenn auch bisher nur in einem Teilurteil.
Artikel lesen
YouTube und die Gema haben überraschend einen Lizenzvertrag abgeschlossen. Die Höhe der Vergütung hält Günter Poll für viel weniger wichtig als die Einigung selbst. Die nutze der Gema auch gegen die Pläne der EU-Kommission.
Artikel lesen