Am Dienstag tritt Privacy Shield in Kraft – der Nachfolger des vom EuGH 2015 gekippten Safe-Harbor-Konzepts. Für datenverarbeitende Unternehmen ist das neue Regelwerk alles andere als verlässlich, meint Michael Kamps.
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Der Finanzdienstleister PayPal muss laut einem Urteil des LG Hamburg bei Rechtsstreitigkeiten um Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen die Identität der Kontoinhaber offenbaren.
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Die CSU hat dem bayerischen Verfassungsschutz gegen massiven Oppositions-Protest deutlich mehr Befugnisse gegeben. Er hat damit mehr Zugriffsmöglichkeiten als alle anderen deutschen Verfassungsschutzbehörden.
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Ein LINKE-Abgeordneter hat keinen Anspruch darauf, zu erfahren, ob und was der BND über ihn an die NSA weitergegeben hat. Niko Härting erklärt diese und andere Entscheidungen des BVerwG – und warum er dennoch nicht aufgibt.
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Dem DAV gehen die Beschlüsse zum Parlamentarischen Kontrollgremium für Geheimdienste nicht weit genug. Eine gerichtliche Überprüfung müsse möglich sein, von Überwachung Betroffene bräuchten einen eigenen "Anwalt".
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Samsungs Smart-TVs sammeln fleißig Daten und das oft, ohne das der Nutzer es überhaupt merkt. Das Datensammeln bleibt zunächst – Samsung muss Verbraucher aber umfassend darüber informieren, entschied das LG Frankfurt a.M.
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Google wehrt sich gegen Forderungen französischer Datenschützer, das europäische "Recht auf Vergessenwerden" im Internet weltweit umzusetzen. Der Konzern zog am Mittwoch vor das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, den Staatsrat.
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Das OLG Stuttgart hat zur umstrittenen Problematik von Beweisverwertungsverboten von Dashcam-Aufnahmen entschieden. Jedenfalls in einem Bußgeldverfahren wegen schwerer Verkehrsordnungswidrigkeiten hält es die Verwertung eines Videos für zulässig.
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