Das Netz vergisst gemeinhin nichts. Für Betroffene kann das mitunter unangenehm werden. Doch sie haben die Möglichkeit, gegen unliebsame Veröffentlichungen vorzugehen. Wie das geht, hat nun der BGH entschieden.
Ein Unternehmer wehrt sich dagegen, dass Google den Unternehmensnamen mit dem Begriff "bankrott" über die Autocomplete-Funktion während der Suche verknüpft. Ein Unterlassungsanspruch besteht aber nicht, entschied das OLG Frankfurt.
Google startete ein Angebot zur hervorgehobenen und vertieften Darstellung von Verlagsinhalten. Sorgen des Bundeskartellamts um eine unangemessene Benachteiligung der Verlage und Verdrängung der Konkurrenz hat der Konzern nun ausgeräumt.
Die Polizei hat die Räume eines Berliner Rechtsanwalts und seines Mandanten durchsucht. Ermittelt wird wegen einer mutmaßlich betrügerischen Abmahnwelle bei Websitebetreibern, die Google Fonts nutzen.
Wer die Einträge in der Google-Suche entfernt haben möchte, muss nachweisen, dass die Informationen unrichtig sind. Dann muss Google löschen – auch ohne Gerichtsentscheidung, so der EuGH.
Die EU-Kommission wirft Google vor, durch Wettbewerbsbeschänkungen eine beherrschende Marktstellung gestärkt zu haben. Das EuG bestätigt den zugehörigen Beschluss weitgehend, reduziert aber die Strafe.
Ausnutzung einer Monopolstellung – so lautet der Vorwurf des russischen Kartellamts gegen den US-Konzern. Nun muss Google eine Geldstrafe von umgerechnet 35 Millionen Euro zahlen.
Auf Facebook, Google, Amazon, Apple & Co. kommen strengere Regeln in der EU zu. Das Europaparlament hat zwei Gesetze mit großer Mehrheit verabschiedet, die für eine verschärfte Aufsicht und mehr Verbraucherschutz sorgen sollen.