Auf Facebook schrieb ein Mann an den AStA der Uni Köln: "Fickt euch!". Auf Anzeige der Vorsitzenden lehnte die zuständige Staatsanwaltschaft Gera Ermittlungen aber ab - mit durchaus kreativen Erwägungen.
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Nun also doch: Die Assessorin, die ihren Ausbilder im Referendariat beleidigte und dafür verurteilt wurde, darf Anwältin werden. Wegen "Unwürdigkeit" hatte ihr die RAK die Zulassung zunächst verweigert.
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In dem skandalträchtigen Neubrandenburger NS-Prozess hat die Staatsanwaltschaft Anträge auf Erlass von Strafbefehlen gegen die Richter gestellt. Sie hatten einem Anwalt "narzisstisch dominierte Dummheit" vorgeworfen.
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Das OLG Dresden hat entschieden, dass Pegida die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten hat, als das Bündnis die Seenotretter von Mission Lifeline als "Schlepper" bezeichnete. Die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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Facebook darf einen weiteren Hass-Post gegen Alice Weidel nicht nur für deutsche Nutzer löschen, entschied das LG Hamburg. Es ist die nächste einstweilige Verfügung, die eine zentrale Streitfrage sozialer Netzwerke beantworten könnte.
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Das LG Hamburg will im Streit zwischen der AfD-Politikerin Weidel und Facebook am Montag eine Entscheidung verkünden. Facebook hatte einen beleidigenden Kommentar nicht vollständig gelöscht. Und damit wohl nicht genug getan, ließ das LG erkennen.
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Facebook hat einen Nutzer-Kommentar, der Alice Weidel beleidigt, trotz mehrfacher Aufforderung nicht gelöscht. Oder jedenfalls nicht so gelöscht, wie die AfD-Fraktionsvorsitzende es sich wünscht. Nun will sie eine einstweilige Verfügung erreichen.
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Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen das Satiremagazin Titanic wegen einer Internetseite mit einer Darstellung von Österreichs Bundeskanzler im Fadenkreuz.
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