Nach der umstrittenen Entscheidung des LG Berlin, wonach Renate Künast sich Facebook-Kommentare wie "Drecks Fotze" gefallen lassen musste, gab es zahlreiche Strafanzeigen gegen die Richter. Die Ermittlungen wurden nun eingestellt.
Im Streit um einen Ordnungsruf hat ein AfD-Abgeordneter vom LVerfG in Greifswald Recht bekommen. Das Wort "Neger" diene nicht immer nur der Provokation oder Herabwürdigung.
Betriebsräte sollen im warmen Sommer 2018 eigenmächtig zu Pausen aufgerufen haben, der Playmobil-Hersteller Geobra wollte das nicht hinnehmen. Aus dem Gremium ausschließen könne der Arbeitgeber die Mitarbeiter aber nicht, so das ArbG.
Ein Journalist beschäftigte sich in einem Artikel sachlich mit der Frankfurter Buchmesse und rechtem Gedankengut, er wurde daraufhin als "Gashahnaufdreher" bezeichnet. Das OLG Köln sieht darin eine erhebliche Ehrkränkung.
Während § 188 StGB vor zwei Jahren beinahe der Böhmermann-Affäre zum Opfer fiel, soll die Vorschrift jetzt Hetze gegen Kommunalpolitiker eindämmen. Nachvollziehbar und doch zu kurz gedacht, meint Alexander Heinze.
Renate Künast hat einen Teilerfolg bei den Online-Beschimpfungen gegen sie erreicht. Twitter darf der Politikerin Auskunft über einen Nutzer geben, der in einem Tweet ein unwahres Zitat geschrieben hat, so das LG Berlin.
Der Bundesrat möchte Politiker besser vor Hass und Verleumdung im Internet schützen. Er fordert höhere Strafen und bessere Verfolgung der Delikte. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird bald den Deutschen Bundestag beschäftigen.
"Stück Scheisse" oder "Sondermüll" – nachdem das LG Berlin in heftigen Beschimpfungen gegen Renate Künast keine strafbaren Beleidigungen sah, legt die Grünen-Politikerin nun Beschwerde ein.