Der Bundesfinanzhof sieht Cum-Ex-Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig an und schafft damit Rechtsklarheit. Die Revision eines Pensionsfonds gegen eine Entscheidung des FG Köln wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Ein Journalist griff Marktgerüchte für einen Artikel auf und teilte das Veröffentlichungsdatum im Vorfeld Investoren mit – die sich das zu Nutze machten. Ob das Vorgehen von der Pressefreiheit gedeckt sein kann, beschäftigte den EuGH.
Die Beteiligungsgesellschaft Cinven übernimmt die Sparte Environmental Science Professional von Bayer. Als Kaufpreis wurden 2,6 Milliarden Dollar vereinbart. Clifford Chance, Hengeler Mueller und PwC Legal beraten.
Der Prozessauftakt für Hanno Berger am LG Wiesbaden wurde jüngst auf den 12. April terminiert. Mit dem 4. April steht nun auch das Datum für den ersten Verhandlungstag am LG Bonn fest.
Die Auslieferung aus der Schweiz ist erfolgt, inzwischen steht mit dem 12. April auch der Verhandlungsauftakt im Cum-Ex-Prozess um Hanno Berger fest. Berger muss dabei offenbar auf neue Anwälte zurückgreifen.
Die Deutsche Bank trifft kein Haftungsanspruch im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen der Privatbank Warburg. Das OLG Frankfurt hat ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Unter Ausnutzung illegal erworbener Informationen erzielt ein Wertpapierhändler Kursgewinne in Höhe von 6,7 Millionen Euro. Das LG Frankfurt verurteilt ihn zu drei Jahren und acht Monaten Haft.
Das BKartA analysiert den Wettbewerb im Markt für Stromerzeugung und kommt zur Einschätzung, dass RWE eine marktbeherrschende Stellung hat. Einen Verdacht auf missbräuchliche Ausnutzung hegen die Wettbewerbshüter noch nicht.