Der Stadtkern soll alles auf einmal bieten: Bürogebäude, Wohnraum, Gastronomie, Bildung, Erholung und Kultur – mit möglichst wenig Lärmkonflikten. Um dem gerecht zu werden, soll im Baurecht ein neuer Gebietstypus eingeführt werden.
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In allgemeinen Wohngebieten sind nur wenige Bauvorhaben zulässig. Ausnahmsweise auch Gewerbebetriebe, soweit sie nicht stören. Nach dem VG Berlin zählt dazu auch ein Umspannwerk, das 70.000 Berliner mit Strom versorgen soll.
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Lärm vom Bolzplatz muss man ertragen, bei Baustellen hört der Spaß dann aber auf: Eine Berlinerin darf wegen Baulärm mindern. Man habe sich konkludent darauf geeinigt, dass die Wohnung gesundheitlich unbedenkliches Wohnen gewährleiste.
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Weil nicht genug Wohnraum für die Einwohner vorhanden sei, hat der Berliner Senat die Vermietung von Wohnungen an Touristen verboten. Zu Recht, befand das VG am Mittwoch. Von Dominik Schüller.
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Verschiedene Betriebe in Baden-Baden haben erfolglos gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft im Nachbarbereich eines Gewerbegebiets geklagt. Die Nutzbarkeit ihrer Grundstücke werde nicht beeinflusst, so das VG.
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Über die Flüchtlingsnovelle 2014 hinaus haben Bundes- und Landesgesetzgeber weitere Vereinfachungen für den Bau von Unterkünften geschaffen. Die neuen Vorschriften werden sich vor Gericht noch beweisen müssen, sagt Andreas Wolowski.
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Näher als 1.000 Meter dürfen Windräder in Hessen in der Regel nicht an Siedlungen heranreichen. Das hat der VGH Kassel bestätigt. Eine Schlappe für ein Unternehmen in Osthessen, das nach eigenen Angaben mehr als 20 Windenergieanlagen bauen will.
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In der Flüchtlingskrise ist die Betroffenheitsrhetorik der Politik dem reflektorischen Ruf nach dem Gesetzgeber gewichen. Dabei gab es schon eine baurechtliche "Flüchtlingsnovelle", erklärt Stefan Tysper. Es braucht nur etwas mehr Mut.
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