Ob auf dem Amazon-Marktplatz Dritte oder Amazon selbst Waren anbieten, sieht man nicht immer sofort. Amazon haftet bei fehlender Unterscheidbarkeit auch für die von Dritten begangenen Markenrechtsverletzungen, entschied der EuGH.
Im Juli dieses Jahres hatte das BKartA die überragende marktübergreifende Bedeutung Amazons für den Wettbewerb festgestellt. Nun wird die Behörde zwei laufende Missbrauchsverfahren erweitern.
Amazon unterfällt in den nächsten fünf Jahren der erweiterten Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB. Das ergibt sich aus einer Entscheidung, die das Bundeskartellamt am Dienstag getroffen hat.
Auf Facebook, Google, Amazon, Apple & Co. kommen strengere Regeln in der EU zu. Das Europaparlament hat zwei Gesetze mit großer Mehrheit verabschiedet, die für eine verschärfte Aufsicht und mehr Verbraucherschutz sorgen sollen.
Nicht immer halten Produkte, was Bewertungen versprechen. Der US-Konzern Amazon geht mit zunehmender juristischer Härte gegen professionelle Anbieter von falschen Bewertungen auf seinen Verkaufsplattformen vor.
Wenn die Herstellergarantie für eine Kaufentscheidung relevant sein könnte, müssen Online-Händler zum Beispiel auf Amazon auch Informationen darüber geben. Nach dem neuen EuGH-Urteil droht ihnen sonst eine Abmahnung.
Die Sperrung von Händlerkonten hat Amazon bereits mehrfach einstweilige Verfügungen beschert. Das LG Frankfurt zieht nach und stellt auf einen Missbrauch der Marktmacht ab.