Im Streit um "gekaufte" Produktbewertungen hat Amazon einen Erfolg am OLG Frankfurt erzielt. Drittanbieter dürfen solche Bewertungen nicht veröffentlichen, ohne auf die Entgeltlichkeit hinzuweisen.
Der EuGH-Generalanwalt ist der Ansicht, dass Online-Plattformen wie Amazon ihren Kunden keine Telefonnummer zur Verfügung stellen müssen. Verbraucherschutz könne auch anders gewährleistet werden, wie etwa durch einen Support-Chat.
Wenn Unternehmen ein anderes Vertriebssystem betreiben und nicht an Amazon liefern, darf das Online-Warenhaus keine Originalbilder des Herstellers verwenden. Diese Ansicht vertritt das KG Berlin, Amazon lenkte daraufhin ein.
Artikel lesen
Die Bundesregierung will das Einschreiten der Kartellaufsicht erleichtern, damit frühzeitig vermieden werden kann, dass Konzerne zu viel Marktmacht bekommen. Ein "Umkippen ins Monopol" soll einem Gutachten zufolge dann schon ausreichen.
Artikel lesen
Verkäufer von Luxusprodukten können ihren Geschäftspartnern untersagen, ihre Ware auf Amazon anzubieten. Das hat nun das OLG Frankfurt entschieden, nachdem die Sache zwischenzeitlich auch den EuGH beschäftigt hatte.
Artikel lesen
Amazon muss Kunden vor der Bestellung über "Dash Buttons", die auf Knopfdruck Waren ordern, umfangreicher informieren. Das hat das LG München I auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden.
Artikel lesen
Der Online-Handelsriese Amazon hat sich vor dem BGH weitgehend markenrechtlich durchgesetzt. Er darf weiter über seine Such- und Autocomplete-Funktion auch auf Konkurrenzprodukte hinweisen, erläutert Andrea Schmoll.
Artikel lesen
Ab Januar 2018 stellt Birkenstock die Belieferung von Amazon ein. Was dies mit der kürzlich ergangenen Coty-Entscheidung des EuGH zu tun hat und was Birkenstock damit bezwecken mag, erläutern Daniel Kendziur und Janine Manke.
Artikel lesen