Produktbewertungen beeinflussen Kaufentscheidungen. Entsprechend groß ist der Anreiz für Manipulationen. Constantin Rehaag und Carsten Goldstein erläutern den Rechtsrahmen und wie Gerichte mit der Haftungsfrage umgehen.
Das VG Berlin hat einem Online-Möbelhändler untersagt, den eigenen Kundendienst an Sonn- und Feiertagen von Deutschland aus zu besetzen. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung lägen nicht vor.
Das LG München I hat der Klage eines Umweltvereins gegen einen Automobilhersteller aus München wegen irreführender Werbung stattgegeben. Dem Hersteller wurde die streitgegenständliche Werbung untersagt.
Das BKartA wirft PayPal vor, mit seinen Nutzungsbedingungen den Wettbewerb zu anderen Zahlungsdiensten missbräuchlich zu beschränken. Jochen Bernhard und Eliana Koch-Heintzeler erklären, wieso der Fall kein Selbstläufer wird.
Tausende platzieren auf ihren Internetseiten Links zu Produkten bei Amazon - und verdienen mit, wenn jemand etwas kauft. Für schwarze Schafe unter seinen Werbe-Partnern trägt der Online-Händler keine Verantwortung, so der BGH.
Die deutschen Kartellwächter prüfen eine mögliche Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs durch Paypal. Gegenstand des Verfahrens sind die Nutzungsbedingungen des Zahlungsdienstleisters.
Der BGH hat die Freisprüche für fünf Beteiligte des CBD-Handels "Bunte Blüte" aus Berlin aufgehoben. Grund dafür ist nicht etwa die geplante Legalisierung, sondern eine fehlerhafte Beweiswürdigung des LG Berlin.