Auch das OLG Köln ist der Ansicht, dass es sich bei Springer-Chef Döpfners "Zu-Eigen-Machen" von Böhmermanns Schmähgedicht um eine zulässige Meinungsäußerung handelte. Erodgan hatte deswegen eine einstweilige Verfügung gegen ihn beantragt.
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Das LG Ellwangen hat die Schadensersatzklage einer VW-Kundin abgewiesen. Eine Manipulation der Abgaswerte sei kein sittenwidriges Verhalten. Die Kundin hatte versucht, den Konzern selbst über das Deliktsrecht haftbar zu machen.
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Ein privates Unternehmen für Schulungen und Anti-Gewalt-Seminare darf die Domain "polizei-jugendschutz.de" nicht mehr verwenden. Der Begriff "Polizei" stehe für eine Behörde, die öffentliche Polizeigewalt ausübe. Und sei als Name geschützt.
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Wem es über die Akten hinweg nicht aufgefallen ist: Es regnet derzeit sehr viel. Für den Fall der Fortsetzung präsentieren wir: Regenrechtsdinge. Und die Antwort auf die Frage, warum Gürteltiere keine Feuchtigkeit vertragen.
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Das LG Hamburg hatte weite Teile von Böhmermanns Schmähgedicht verboten. Nun hat das Gericht die Begründung dafür vorgelegt. Es handele sich zwar "zweifelsohne um Satire" – diese dürfe aber doch nicht alles.
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Ein Ehepaar friert befruchtete Eizellen ein, doch die Frau stirbt. Der Mann klagt auf Herausgabe der Zellen, er und seine neue Ehefrau wollen sich damit ihren Kinderwunsch erfüllen. Das geht nicht, entschied das OLG Karlsruhe.
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E-Books sind kräftig auf dem Vormarsch. Wie mit ihrem Verleih durch Bibliotheken umzugehen ist, beschäftigt den EuGH. Dessen Entscheidung könnte nun vorgezeichnet sein, meint André Niedostadek.
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Die NPD "plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen". Das sagen jedenfalls die Forschungsergebnisse des Politologen und Gutachters im NPD-Verbotsverfahren Steffen Kailitz. Die NPD hat wegen der Äußerungen Klage am LG Dresden erhoben.
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