Der BGH entschied, dass Banken Entgelte für Barein- und auszahlungen am Schalter verlangen dürfen. Allerdings nur, wenn auch tatsächlich Kosten anfallen. Wie hoch die Entgelte dann sein dürfen, prüft nun die wieder die Vorinstanz.
Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften kann man laut BGH auf den Bestand der Beziehung vertrauen. Geldgeschenke der Eltern eines Partners müssen deshalb zurückgezahlt werden, wenn sich das Paar kurz nach der Schenkung trennt.
Die Bild-Zeitung hat in einer vierteiligen Artikelserie mit Titeln wie "Sex-Mobbing" und "Suff-Exzesse" einen Vorgesetzen zu Unrecht beschuldigt und wurde deswegen vom LG Frankfurt zu einer Entschädigungszahlung verurteilt.
Im Streit um angeblich gestohlene Krebsmedikamente hat das LG Berlin der Unterlassungsklage einer Brandenburger Pharmafirma gegen den Fernsehsender RBB teilweise stattgegeben. Der Sender erwägt eine Berufung gegen die Entscheidung.
Der Ex-Mitarbeiter des sächsischen LKA, der als "Hutbürger" bekannt geworden ist, will eine Entschädigung vom ZDF. Sein Anwalt, der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah, hat Klage eingereicht. Er fordert mindestens 20.000 Euro vom ZDF.
Im Streit um die sogenannte Reststrommenge für das 2011 stillgelegte Kernkraftwerk Krümmel stehen sich PreussenElektra und Vattenfall vor dem LG Hamburg gegenüber. Am ersten Verhandlungstag waren die Fronten verhärtet.
Der Schaden, den ein Unfallversursacher ersetzen muss, bemisst sich am tatsächlich gezahlten Kaufpreis, so das OLG Frankfurt - und damit unabhängig davon, ob es für den Geschädigten einen Rabatt beim Autokauf gab.
Googles Internetdienst Gmail stellt keinen Kommunikationsdienst im Sinne der europäischen Telekommunikationsrichtlinie dar, so der EuGH. Befürchtungen, die Bundesnetzagentur könnte zur "Megabehörde" werden, bewahrheiten sich damit nicht.