Die TV Movie muss 20.000 Euro an Fernsehmoderator Günther Jauch zahlen. Die Zeitschrift hatte ein Foto von ihm für einen Artikel über die Krebserkrankung eines anderen Moderators verwendet - und zwar völlig ohne Zusammenhang, so das OLG Köln.
Auf vielen Friedhöfen ist Werbung per Satzung verboten. Ein Steinmetz, der an seine Kunden kostenlose Blumenvasen mit seinem Werbedruck verteilt hat, muss nun ein Ordnungsgeld zahlen.
Online-Spieler können ihre Verluste nicht einfach bei den Banken zurückfordern, das hat das OLG München klargestellt. Die Länder müssen endlich einheitliche Regeln für das Glücksspiel schaffen, fordert Claus Hambach.
Das LG Hamburg geht bisher nicht davon aus, dass Die Zeit ihrer Hauptbelastungszeugin in der Wedel-Berichterstattung zugesagt hätte, sämtliche Anwaltskosten zu übernehmen. Die Schauspielerin könnte auf rund 30.000 Euro sitzen bleiben.
Dem Bayer-Konzern steht neuer rechtlicher Ärger wegen der US-Tochter Monsanto ins Haus. Der Landkreis Los Angeles reichte Klage wegen angeblich vor Jahrzehnten schon verursachter Umweltschäden ein.
Rund eineinhalb Tage nach einem Unfall geht ein Auto in einer Werkstatt in Flammen auf und verursacht schwere Brandschäden. Nach Ansicht des BGH passierte das "bei dem Betrieb" des Fahrzeugs.
Der erste Medikamentenautomat bleibt verboten. Auch das OLG Karlsruhe kam zu dem Ergebnis, dass das Geschäftsmodell von Docmorris wettbewerbswidrig ist. Der Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bleibe Apotheken überlassen.
In nahezu allen anderen Staaten der Welt seien derartige Geschwindigkeiten verboten, so das OLG Nürnberg. Einem Mercedes-Fahrer, der bei Tempo 200 auf das Infosystem guckte, bescheinigte es grob fahrlässiges Verhalten.