Die Stadt Wetzlar hat eine Entscheidung des BVerfG nicht umgesetzt: Das höchste deutsche Gericht hatte die Stadt am Wochenende verpflichtet, der NPD ihre Stadthalle zu vermieten. Das Gericht lässt den Vorfall nun prüfen.
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Im Streit um die Weigerung der Stadt Wetzlar, die Stadthallt für eine NPD-Wahlkampfveranstaltung zu überlassen, hat das VG Gießen nun ein Zwangsgeld von 7.500 Euro festgesetzt. Weigert sich die Stadt weiter, wird es noch teurer.
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Das OVG Berlin hat entschieden, dass das Land zwei Kindern einen wohnortnahen Kita-Platz zur Verfügung stellen muss: Erschöpfte Kapazitäten und der Fachkräftemangel entbinden das Land nicht von seiner gesetzlichen Pflicht.
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Weil sich die Stadt Wetzlar standhaft weigert, der NPD für eine Wahlkampfveranstaltung ihre Stadthalle zu überlassen, droht das VG Gießen nun mit einem Zwangsgeld. Ob das der Partei noch hilft, ist fraglich.
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Ein Weinbauer hat nicht angegeben, dass er Zucker zu seinem Rieslingwein hinzugegeben hat. Die Rücknahme des Qualitätssiegels war deswegen rechtens, so ein OVG. Denn mit Zucker dürfe nur der Alkohol- und nicht der Süßegehalt erhöht werden.
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Die Mitgliedschaft in der vom BVerfG zwar für verfassungsfeindlich befundenen, aber nicht verbotenen NPD reicht aus, um keine Waffe mehr besitzen zu dürfen. Das entschied am Freitag das OVG in Bautzen.
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Wenn sich der Sachbearbeiter im Jobcenter wenig kooperativ zeigt, kann der Leistungsbezieher das als eine Zumutung empfinden. Doch einfach einen anderen verlangen kann man auch nicht, so das SG Mainz. Man habe die Zuweisung nicht zu überprüfen.
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Die Ruhrgebietsstadt Oer-Erkenschwick möchte den Muslimen unter ihren Bewohnern den Muezzin-Ruf nicht verbieten. Sie legte deshalb Berufung gegen ein ergangenes Verbotsurteil des VG Gelsenkirchen ein.
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