Altenheimbewohner gelten in Zeiten der Corona-Pandemie als besonders schutzbedürftig. Mit Tests ohne Vorliegen von Krankheitszeichen wollte das Gesundheitsministerium auf Nummer sicher gehen - und machte einen Formfehler.
Zu Beginn der Corona-Pandemie hat das Gesundheitsministerium in ganz großem Stil Schutzausrüstung beschafft und dazu das Open-House-Verfahren genutzt - das dazu aber gar nicht geeignet ist, wie Friedrich Ludwig Hausmann zeigt.
Als Schutzmasken fehlten, beauftragte Jens Spahn EY damit, die Beschaffung abzuwickeln. Gegen den Auftrag an EY gibt es aber jetzt ebenso rechtlichen Widerstand wie gegen die Abwicklung im Open-House-Verfahren. Dutzende Hersteller klagen.
Das Schulschiff Gorch Fock soll der Stolz der Marine sein, doch die Sanierung des Dreimasters ist bislang ein teures Desaster gewesen. Eine beteiligte Werft und der Bund kämpfen vor Gericht um Millionen.
Das Land Berlin hat im Streit um die Rekommunalisierung des Stromnetzes vor dem LG Berlin eine Niederlage einstecken müssen. Es darf den Betrieb des Netzes vorerst nicht an eine landeseigene Gesellschaft vergeben. Geklagt hatte Vattenfall.
Die Zuschläge um Anbau, Verarbeitung und Übergabe von Cannabis für medizinische Zwecke sind erteilt: Aphria, beraten von Bird & Bird, hat mehrere Lose bekommen. Weitere gingen an Aurora und Demecan.