Gemeinnützige Organisation oder privater Anbieter? Bei der Beauftragung von Rettungsdiensten geht es um viel Geld. Hendrik Röwekamp zu einem wegweisenden Urteil aus Luxemburg, das eine Menge Streit im deutschen Vergaberecht klären wird.
Wenn es um viel Geld geht, darf die öffentliche Hand ihre Aufträge seit dem 19. Oktober 2018 nur noch elektronisch vergeben. Eine sinnvolle Umstellung, meint Kristian Tomczak – auch wenn sie gewisse Tücken mit sich bringe.
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