Bei der Bundestagswahl im September werden die Regeln der umstrittenen Wahlrechtsreform angewendet werden. Das steht nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des BVerfG fest.
Die AfD war der Meinung, dass die Mitgliedschaft des bayerischen Landtags im "Bayerischen Bündnis für Toleranz" sie in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Das aber verneinte der BayVerfGH mit klaren Worten.
Als einzige Fraktion im Bundestag hat die AfD noch nie einen Bundestagsvizepräsidenten stellen können. Eilanträge zur erfolglosen Wahl blieben beim BVerfG erfolglos.
Welches Wahlrecht wird bei der Bundestagswahl im September Anwendung finden? Das entscheidet sich am Freitag in Karlsruhe, wo das BVerfG seine Entscheidung zu der umstrittenen Wahlrechtsreform im Eilverfahren verkünden wird.
Richter Ulrich Maidowski ist vor allem für das Asylrecht zuständig. In Abschiebefällen bleibt dem BVerfG nicht viel Zeit für die Entscheidung, erzählte er bei einer Veranstaltung. Christian Rath war dabei.
Die im Kampf gegen die vierte Corona-Welle in Frankreich beschlossene Impfpflicht hatte vor dem dortigen Verfassungsgerichtshof Bestand. Sie gilt künftig für das Gesundheitspersonal. Doch das Gericht billigte nicht alle Regeln.
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags und ordnet die Anhebung einfach selbst an. Christian Rath analysiert den Beschluss.
Nicht nur Vertreter des öffentlichen Rundfunks, sondern auch Politiker und Politikerinnen verbuchten das Urteil des BVerfG zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags als Erfolg. Doch es gab auch Kritik.