An mehr als 350 Schulen in Bayern soll es bald ein Wahlpflichtfach "Islamischer Unterricht" geben. Das finden scheinbar nicht alle gut. Einen Tag nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss ist die erste Klage am BayVerfGH eingegangen.
Einige AfD-Abgeordnete wollten vor dem BVerfG erreichen, dass eine im Bundestag angeordnete Maskenpflicht als verfassungswidrig erklärt wird. Da sie ihren Antrag jedoch zurückgenommen haben, hat das BVerfG das Verfahren eingestellt.
Bei Auskünften von Nachrichtendiensten kann ein besonderes Offenbarungsinteresse den postmortalen Quellenschutz überwiegen. Das hat der Große Senat des BVerwG zur Spiegel-Affäre von 1962 entschieden.
Nach der Rückkehr aus den Sommerferien sollen sich alle Schüler in Hamburg wieder regelmäßig testen lassen. Dagegen ist Widerspruch mit aufschiebender Wirkung möglich, hat das OVG Hamburg festgestellt.
Die Bundesregierung erleichtert seit Jahren die Massentierhaltung zu Lasten von Tieren, Umwelt und Klima - diesen Vorwurf macht die Deutsche Umwelthilfe an einer rechtlichen Auswertung fest und fordert zum Handeln auf.
Bei der Demonstration gegen das geplante NRW-Versammlungsgesetz hat die Polizei laut Innennminister Reul zu Fehler gemacht, viele der Vorwürfe seien aber falsch. Die Debatte im Landtag über das umstrittene Gesetz ging indes weiter.
Bei einem Familienrichter vom AG Weimar und weiteren acht Zeugen, darunter ein Richterkollege, wurde erneut an Dienst- und Privatanschriften durchsucht. Derweil hat das BVerwG entschieden, dass die FamG für § 1666 BGB zuständig sind.
Sommer, Sonne, Sonnenschein - die Grillsaison ist eröffnet, so auch auf den Grillflächen im Mainzer Volkspark. Ein Anwohner wollte das Grillen dort unterbinden lassen, er fühle sich gestört. Das VG Mainz kam ihm aber nicht entgegen.