Beim DJT reden die Arbeits- und Sozialrechtler über die Datenschutzgrundverordnung. Gut so, vielleicht können sie die Mängel an dem noch frischen Referentenentwurf noch beheben, hofft Gregor Thüsing im Interview.
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Im Streit um die Kündigung eines Mitarbeiters wegen eines im Internet veröffentlichten Auschwitz-Fotos hat die Deutsche Bahn ihre Berufung zurückgezogen. Sie akzeptiert damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Heidelberg.
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Wurde ein Turkish Airlines Mitarbeiter aus politischen Gründen gekündigt, weil er ein Kritiker Erdogans ist? Im Eilrechtsschutzverfahren hat das ArbG Berlin darauf keine Antwort gegeben. Der Mitarbeiter darf freigestellt werden.*
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Zum 1. Oktober verstärkt sich das Hamburger Büro von Görg mit dem Arbeitsrechtler Burkhard Fabritius als neuen Partner. Er kommt von Flick Gocke Schaumburg; mit ihm wechselt der Associate Rolf-Alexander Markgraf.
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Fieldfisher verstärkt sich mit drei neuen Partnern: Zum 1. September wechseln die Arbeitsrechtler Marcus Kamp und Marcus Iske von DLA ins Düsseldorfer Fieldfisher Büro, zudem schließt sich der IT-Rechtler Oliver Süme dem Hamburger Büro an.
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Fünf Jahre Heimarbeit und danach einen ohne sachlichen Grund auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag? Kein Problem, meint das BAG – Heimarbeitsverhältnisse seien beim Schutz vor Kettenbefristungen nicht zu berücksichtigen. Von Michael Fuhlrott.Artikel lesen
Eine Witwenrente, deren Höhe sich nach dem Altersunterschied der Ehepartner bemisst, ist zulässig. Es handele sich zwar um eine Benachteiligung im Sinne des AGG, diese sei aber gerechtfertigt, entschied das ArbG Köln.
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