Der EGMR hat eine vorläufige Maßnahme gegen Russland im Verfahren um den Ukraine-Krieg erlassen. Demnach soll Russland Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Ziele unterlassen.
Nachdem gegen die in der Schweiz ansässige Betreibergesellschaft der Pipeline Nord Stream 2 Sanktionen verhängt werden, entlässt das Unternehmen alle Mitarbeitenden. Eine Tochtergesellschaft stellt den Betrieb ein.
Andere Staaten dürfen der Ukraine gegen den Angriff Beistand leisten – auch ohne UN-Mandat, das erklärt Matthias Herdegen im Interview. Er warnt aber vor den Risiken einer Militärintervention.
Die Stadt München hat den Chefdirigenten der dortigen Philharmoniker, Waleri Gergijew, entlassen. Der Mann gilt als Freund Putins. Arbeitsrechtlich könnte das in diesem Fall passen.
Russland marschiert in die Ukraine ein – beide Länder sind Mitglied im Europarat. Sie zwingen die Staatenorganisation zu einer klaren Reaktion. Nun ist der EGMR am Zug.
Der Chefankläger des IStGH will offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine einleiten. Sie sollen sich zunächst auf mögliche Verbrechen vor der Invasion Russlands beziehen. Eine richterliche Zustimmung steht noch aus.
Die Bundeswehr soll mit einem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro saniert werden. Das Vorhaben ist auch juristisch interessant. Mit Hilfe einer Grundgesetzänderung soll 2022 für diesen Zweck die Schuldenbremse umgangen werden.
Der UN-Menschenrechtsrat hat einen Antrag der Ukraine auf eine Sondersitzung des Gremiums zum Überfall Russlands angenommen. Die Debatte soll am Donnerstag stattfinden. Entschieden wird dann auch über die Einsetzung einer Untersuchungskommission.