Reaktion auf Sanktionen: Nord Stream 2 ent­lässt Mit­ar­bei­tende

01.03.2022

Nachdem gegen die in der Schweiz ansässige Betreibergesellschaft der Pipeline Nord Stream 2 Sanktionen verhängt werden, entlässt das Unternehmen alle Mitarbeitenden. Eine Tochtergesellschaft stellt den Betrieb ein.

Der Betreiber der russischen Pipeline Nord Stream 2 AG mit Sitz im steuergünstigen Schweizer Kanton Zug hat nach Angaben des Schweizer Wirtschaftsministers Guy Parmelin allen Angestellten gekündigt. 140 Menschen seien betroffen, so Parmelin am Montagabend im Westschweizer Fernsehen.

Nach Angaben des Senders habe das Unternehmen für diesen Dienstag um ein Treffen mit Vertretern der Kantonsbehörden gebeten. Die USA hatten vergangene Woche Sanktionen gegen die Betreibergesellschaft verhängt und geschäftliche Transaktionen mit dem Unternehmen untersagt.

Nord Stream 2 ist eine Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns Gazprom. Die durch die Ostsee verlegte und fertig gestellte Pipeline sollte russisches Gas nach Deutschland bringen. Die Bundesregierung hat das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 angesichts der russischen Eskalation in der Ukraine vergangene Woche auf Eis gelegt.

Inzwischen wird über eine bevorstehende Insolvenz des Schweizer Unternehmens spekuliert. Zwei mit den entsprechenden Plänen vertraute Personen äußerten gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters ihre Erwartung, dass noch im Laufe der Woche ein Insolvenzantrag eingereicht werde. 

Derweil hat das von Nord Stream 2 gegründete Schweriner Tochterunternehmen Gas for Europe seinen Betrieb zunächst eingestellt. "Aufgrund der Situation bei der Nord Stream 2 AG sind die Aktivitäten der Gas for Europe GmbH gestoppt", sagte ein Sprecher auf dpa-Anfrage am Dienstag. Das Tochterunternehmen war zuvor gegründet worden, um Vorgaben der Bundesnetzagentur zu erfüllen.

sts/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Reaktion auf Sanktionen: Nord Stream 2 entlässt Mitarbeitende . In: Legal Tribune Online, 01.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47683/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

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