Russland marschiert in die Ukraine ein – beide Länder sind Mitglied im Europarat. Sie zwingen die Staatenorganisation zu einer klaren Reaktion. Nun ist der EGMR am Zug.
Der Chefankläger des IStGH will offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine einleiten. Sie sollen sich zunächst auf mögliche Verbrechen vor der Invasion Russlands beziehen. Eine richterliche Zustimmung steht noch aus.
Die Bundeswehr soll mit einem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro saniert werden. Das Vorhaben ist auch juristisch interessant. Mit Hilfe einer Grundgesetzänderung soll 2022 für diesen Zweck die Schuldenbremse umgangen werden.
Der UN-Menschenrechtsrat hat einen Antrag der Ukraine auf eine Sondersitzung des Gremiums zum Überfall Russlands angenommen. Die Debatte soll am Donnerstag stattfinden. Entschieden wird dann auch über die Einsetzung einer Untersuchungskommission.
Die westlichen Staaten haben beschlossen, Russland aus dem Zahlungssystem Swift auszuschließen. Auch die Bundesregierung hat nach Zögern zugestimmt. Zahlungsverkehrsrechtler Jörg Etzkorn über Chancen und Risken einer harten Sanktion.
Russlands Präsident Putin hat die Staatlichkeit der Ukraine infrage gestellt. Das Abkommen aus Minsk scheint ihn nicht mehr zu interessieren. Was das über Putins Verständnis vom Völkerrecht aussagt, erklärt Hans-Joachim Heintze.
Mit dem Angriff auf die Ukraine verstößt Russland auch gegen seine Verpflichtungen beim Europarat. Die Institution entzieht dem Land nun vorübergehend seine Vertretungsrechte. Der Schritt ist in der Geschichte des Europarats quasi einmalig.
Die EU hat Russland gewarnt, dass ein Angriff auf die Ukraine das größte jemals beschlossene Sanktionspaket zur Folge haben wird. Jetzt wird gehandelt.