Examensklausuren im Müll, Cum-Ex-Verjährung, Strafverfahren wegen Containerns: Es passieren Dinge in unserer Branche, von denen wir uns wünschen, dass sie bloß Aprilscherze gewesen wären.
Gefühle sind ein Problem für den Allgemeinen Teil des Strafrechts. Im Zweifel sind hier Seelenärzte, nicht Juristen zuständig. Für Ärger und Zorn gilt dies nur bedingt: Wie beeinflussen diese Emotionen die Strafzumessung?
Im Schweizer Prozess um Wirtschaftsspionage gegen den Stuttgarter Anwalt Eckart Seith fällt am 11. April das Urteil. Seith wird in Deutschland als Whistleblower in Sachen Cum-Ex-Deals gefeiert.
Mit den Cum-Ex-Deals wurde der Fiskus um Milliarden geschädigt – nun könnten einige Fälle verjähren, weil es angeblich zu wenige Ermittler gibt. Das NRW-Justizministerium weist dies zurück: Eine erste Anklage liege im Entwurf vor.
Die am Prozess um den tödlichen Messerangriff beteiligten Richter am LG Chemnitz werden ihre politische Einstellung nicht offenlegen. Die Verteidigung des angeklagten Syrers wollte wissen, ob die Richter mit der AfD sympathisieren.
Nach aktuellen Zahlen des deutschen Richterbundes gibt es immer mehr Fälle, in denen Verdächtige wegen überlanger Verfahren aus der U-Haft entlassen werden müssen. Häufig liege das an der steigenden Komplexität der Prozesse.
Marie Luise Graf-Schlicker, Ex-Abteilungsleiterin im Justizministerium, fordert die audio-visuelle Aufzeichnung von Strafprozessen. Am morgigen Samstag spricht sie in Regensburg auf dem Strafverteidigertag.
Die Käuferin der gepfändeten Mopsdame Edda, deren Geschichte deutschlandweit für Aufsehen sorgte, hat nun gegen einen Beamten der Stadt Ahlen Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.