Strafprozess in Chemnitz: Richter machen keine Angaben zur Gesin­nung

26.03.2019

Die am Prozess um den tödlichen Messerangriff beteiligten Richter am LG Chemnitz werden ihre politische Einstellung nicht offenlegen. Die Verteidigung des angeklagten Syrers wollte wissen, ob die Richter mit der AfD sympathisieren.

Im Prozess zum tödlichen Messerangriff in Chemnitz hat das zuständige Landgericht (LG) abgelehnt, Angaben zur politischen Einstellung der Berufs- und Laienrichter zu machen. Dafür bestehe weder aus rechtlicher noch aus tatsächlicher Sicht Anlass, erklärte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer, Simone Herberger, am Dienstag bei der Verhandlung in Dresden. Das Recht des Angeklagten auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und überparteilichen Gericht sei gewahrt. Dies sei eine Erklärung der Mitglieder der Kammer, so die Richterin.

Die Verteidigung des unter anderem wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagten Syrers hatte am ersten Verhandlungstag die Unabhängigkeit des Gerichts angezweifelt. Anwältin Ricarda Lang hatte einen Katalog mit Fragen vorgelegt. Sie wollte unter anderem wissen, ob die Richter Mitglieder oder Unterstützer der AfD oder der islamfeindlichen Pegida-Bewegung sind und wie sie zu Flüchtlingen insgesamt stehen. Die Einstellung der Richter zur Flüchtlingsfrage sei entscheidend für ein faires Verfahren, hatte sie den Vorstoß begründet.

In dem Prozess des LG Chemnitz geht es um den Tod eines 35-jährigen Deutschen am 26. August 2018. Angeklagt ist ein 23 Jahre alter Syrer. Er soll gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den Chemnitzer erstochen und einen weiteren Mann durch Messerstiche schwer verletzt haben. Verhandelt wird in einem besonders gesicherten Saal des Oberlandesgerichts Dresden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Am 12. März lehnte der BGH einen Antrag der Verteidigung ab, das Verfahren an ein Landgericht eines anderen Bundeslandes zu übertragen. Begründet wurde der Antrag mit dem rechten Gewaltpotential in Chemnitz sowie der Gefahr, dass auch die Justiz rechtes Gedankengut teile. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Strafprozess in Chemnitz: Richter machen keine Angaben zur Gesinnung . In: Legal Tribune Online, 26.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34593/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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