Der BGH hat über drei Todesfälle durch Raser entschieden. Alle Angeklagten, auch die Raser vom Ku’damm, werden eher glimpflich davonkommen. Für Michael Kubiciel würden aber selbst harte Urteile deutsche Straßen nicht sicherer machen.
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Das Mordurteil gegen die beiden Männer, deren Autorennen durch die Berliner City einen Mann das Leben kostete, ist vom BGHaufgehoben worden. Eine andere Kammer des LG muss nun neu entscheiden. Artikel lesen
Der MDR hat in einem Beitrag einen Gastwirt verdächtigt, der Mafia anzugehören – zwar anonymisiert, aber für einige Personen dennoch erkennbar. Eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung sieht das Thüringer OLG darin nicht.
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Das OLG Naumburg hat die Freisprüche für drei Tierschützer bestätigt, die in Ställe eingedrungen waren, um dort Missstände zu filmen. Ihre Tat sei gerechtfertigt gewesen.
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Soll die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleiben oder soll den Ärzten zumindest eine sachliche Information erlaubt werden? Der Bundestag diskutierte am Donnerstag über die Zukunft des § 219a StGB.
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Weil er einen Geschäftsmann zerstückelte, muss ein ehemaliger LKA-Beamter lebenslang ins Gefängnis. Auch ein Einverständnis kann die Höchststrafe des Kannibalen nicht abmildern, so der BGH.
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260 Tagessätze zu je 800 Euro, so lautet das Urteil des AG München. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte in einem Supermarkt Kalbsleber entwendet und saß bis zur Verurteilung in Untersuchungshaft.
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Die FDP diskutiert ihre Haltung zur Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Dabei drohen die Liberalen sich auf einen Gesetzentwurf des § 219a StGB zu verständigen, der in doppelter Hinsicht widersprüchlich ist, findet Michael Kubiciel.
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